Tegernsee: Stadt peilt höhere Zweitwohnungssteuer an - Bürgermeister will mehr Mietwohnungen

2022-09-24 10:14:03 By : Mr. Kroos Xu

Die Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer wird das Verwaltungsgericht wohl auch im nächsten Jahr beschäftigen. Derweil peilt der Bürgermeister eine Erhöhung an.

Tegernsee – Seit 1. Januar 2018 verlangt die Stadt Tegernsee einen Steuersatz von 20 Prozent von allen Zweitwohnungsbesitzern. Die Steuer wird laut einer Satzung nach der jährlichen Nettokaltmiete berechnet, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung zu entrichten hätte. Vier Kläger zogen vor das Verwaltungsgericht, das sich schon im Oktober 2020 des Falls annahm. Während drei Parteien ihre Klagen zurückzogen, lässt ein Kläger nicht locker. „Das Mietgutachten für die Berechnung ist nicht haltbar“, sagt dessen Münchner Anwalt Patrick Hermes. Seinem Mandanten gehe es um die „Gleichmäßigkeit der Besteuerung“. Das Gutachten der Stadt Tegernsee sei nicht fundiert, es handle sich um Schätzungen, „die so nicht funktionieren“.

Bei der Verhandlung wurde zwar kein Urteil gesprochen, der Vorsitzende Richter Michael Eder hatte jedoch durchblicken lassen, dass er die Rechtsauffassung der Stadt stütze. Tegernsee hatte eine Durchschnittsmiete von 10,17 Euro pro Quadratmeter für eine kleinere Wohnung und 9,22 Euro für eine größere Wohnung errechnet und diese eher niedrig angesetzt, verglichen mit aktuellen Mietpreisen. Ein neues Gutachten, so der Richter, wäre daher ein Nachteil für die Kläger, denn es würde zu wesentlich höheren Mietwerten kommen.

Simone Hilgers bestätigt als Sprecherin des Verwaltungsgerichts, dass in dieser Angelegenheit noch eine Klage anhängig sei. „Der Sachverhalt muss noch weiter aufgeklärt werden“, so die Sprecherin, erst dann könne das Gericht entscheiden. Zu klären sei, ob ein gerichtlich bestelltes Mietgutachten erstellt werden muss. Erst dann könne über die Klage abschließend entschieden werden. Ein konkreter Zeitplan für eine erneut anstehende mündliche Verhandlung könne nicht genannt werden.

Bürgermeister Johannes Hagn ordnet die Dinge auf Nachfrage ein: „Die Steuer allgemein ist rechtskräftig, denn eine Normen-Kontrollklage wurde nie eingereicht.“ In dem Prozess gehe es um einen Einzelfall, weil der Kläger nicht mit seiner Besteuerungsgrundlage einverstanden sei. Grundsätzlich, so Hagn, bräuchte die Stadt einen verlässlichen Mietspiegel für die Bemessungsgrundlage. Klar sei, dass die Stadt dabei immer am unteren Rand agiere.

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Was den aktuellen Steuersatz von 20 Prozent betrifft, so soll es dabei nicht bleiben. „Wir werden 25 bis 30 Prozent anpeilen“, kündigt Hagn an. Eine entsprechende Begründung müsse gründlich vorbereitet werden. Sie müsse hieb- und stichfest sein. Dass Tegernsee inzwischen vom Freistaat als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist, könnte helfen, ebenso die Tatsache, dass andere Tourismusregionen bereits mehr verlangen: Friedrichshafen 29 Prozent, Baden-Baden bis zu 35 Prozent. „Die Begründung muss sich auf die aktuelle Situation beziehen“, macht Hagn deutlich.

Und die stellt sich so dar: Hatte Tegernsee 2018 noch 470 Zweitwohnsitze, so ging die Zahl auf 428 im Jahr 2020 zurück. „Augenblicklich steigt die Zahl wieder“, weiß Hagn. 442 waren es zum 1. September 2021. Hagn hat eine Erklärung. „Zu diesem Zeitpunkt wurden einige Luxus-Wohnungen fertiggestellt, die dann nicht für den normalen Wohnungsmarkt, sondern für Zweitwohnungen zur Verfügung standen.“ Rund eine Million Euro nehme die Stadt jährlich mit der Steuer ein. Diese Summe werde zu 100 Prozent in den Wohnungsbau investiert.

„Wir wollen, dass die Zahl der Zweitwohnungen zurückgeht, dass wieder mehr Wohnungen auf den Mietmarkt kommen und die Preise wieder nach unten gehen“, sagt der Rathauschef. „Aktuell ist nichts zu haben, deshalb gehen die Preise durch die Decke.“

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