Solothurner Jäger sollen Schalldämpfer benützen dürfen

2022-09-17 08:07:25 By : Ms. Cassiel Zhou

Schalldämpfer für Waffen sind in der Schweiz grundsätzlich nicht erlaubt. Es gibt aber enge Regeln für Ausnahmebewilligungen. Die Regierung soll den Spielraum dafür voll ausschöpfen, um vermehrt Schalldämpfer auf Jagdgewehren zuzulassen.

Ob es im Wald damit viel leiser wird, ist zu bezweifeln, denn der Spielraum für die Zulassung von Schalldämpfern auf der Jagd ist eng. Der Regierungsrat hat aber auf jeden Fall den Auftrag gefasst, diesen Spielraum voll auszuschöpfen.

Verlangt hatte das ein Auftrag von David Gerke (Grüne, Biberist), der am Mittwoch einstimmig erheblich erklärt wurde. Das Problem: Schalldämpfer gelten nach eidgenössischer Waffengesetzgebung grundsätzlich als verbotenes Waffenzubehör. Ausnahmebewilligungen sind etwa für Sondereinheiten von Armee und Polizei möglich.

Mit der Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes hätten Schalldämpfer zwar auch für die jagdliche Verwendung zugelassen werden sollen, aber die Vorlage scheiterte an der Urne. Zwar erlaubt es auch die geltende eidgenössische Jagdverordnung den Kantonen, die Verwendung in Ausnahmesituationen zuzulassen, die Gründe dafür sind aber abschliessend aufgezählt.

Und die allgemeine Verminderung der Lärmbelastung oder gesundheitliche Aspekte für Jäger und Jagdhunde, wie sie Kantonsrat Gerke ins Feld geführt hatte, gehören nicht dazu.

Da ihm die Hände für eine lockerere Praxis also weitgehend gebunden sind, wollte der Regierungsrat den Auftrag zur Ausnützung seines Spielraums ursprünglich mit dem Passus «sobald eine nationale Lösung vorliegt» ergänzen. Der Kantonsrat ist aber nicht darauf eingestiegen.

Die Regierung wurde dabei implizit dazu aufgerufen, gegenüber den Bundesbehörden so etwas wie zivilen Ungehorsam zu zeigen und bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen die Fantasie walten zu lassen. Es wurde darauf verwiesen, dass dies in anderen Kantonen auch möglich sei und dort Jagdaufseher sogar im Umgang mit Schalldämpfern ausgebildet würden.

Man habe generell den Eindruck, in Solothurn verstecke man sich gern hinter dem Argument der Bundesrechtskonformität, meinte Martin Rufer (FDP, Lüsslingen). Man fordere hier zu etwas mehr Mut auf. Edgar Kupper (Mitte, Laupersdorf) stiess ins gleiche Horn. Er sprach von «mehr Pragmatismus» bei der Erteilung von Schalldämpfer-Ausnahmebewilligungen.