Aus dem Gerichtssaal: Prozesstagebuch zum Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe | MDR.DE

2022-07-30 08:10:24 By : Ms. Sandra Liang

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von Ina Klempnow und Heike Römer-Menschel, MDR SACHSEN

Der Einbruch ins Grüne Gewölbe in Dresden sorgte weltweit für Aufsehen. Inzwischen stehen die mutmaßlichen Diebe der historischen Juwelen vor Gericht. Für MDR SACHSEN berichten die Journalistinnen Ina Klempnow und Heike Römer-Menschel aus dem Gerichtssaal in Dresden. Abseits der großen Schlagzeilen und Entwicklungen im Prozessverlauf schildern sie im Prozesstagebuch ihre eigenen Beobachtungen und Geschichten am Rande der Verhandlung.

Endlich geht der Prozess los. Fünf Monate nachdem die Staatsanwaltschaft dem Landgericht Dresden die Anklageschrift und damit die gesammelten Ermittlungsergebnisse übergeben hat. Das Medieninteresse ist riesengroß und die Plätze im Gerichtssaal coronabedingt gering. Und so stehen wir an diesem Morgen als erste vor dem Einlass des Hochsicherheitstraktes des Oberlandesgerichtes Dresden, um tatsächlich bei der Verhandlung im Saal dabei sein zu können. Hochsicherheitstrakt und kreisende Hubschrauber In dem Sicherheitstrakt wird sonst gegen Terrorgruppen und Links- oder Rechtsextreme verhandelt. Der Pressesprecher vom Landgericht Dresden, Thomas Ziegler, begründet die Wahl des Ortes damit, dass die Tat der Organisierten Kriminalität zugerechnet werden könnte. Auch die enormen Sicherheitsmaßnahmen erklärt er damit. Ein Hubschrauber kreist, bewaffnete Polizisten in Mannschaftsstärke sind rund um das Gerichtsgebäude aufmarschiert, Zuschauer und Medienvertreter werden wie am Flughafen gescannt und einer Leibesvisitation unterzogen. Unter den Zuschauern befindet sich auch die Freundin eines der Angeklagten. In der Schlange stehend hat sich ein kurzes Gespräch mit der jungen Frau aus Berlin ergeben. Zu einem Interview ist sie allerdings nicht bereit. Im Verhandlungssaal ist der Zuschauer- und Medienbereich durch hohes Sicherheitsglas vom eigentlichen Gerichtssaal abgetrennt. Beide Bereiche werden von Justizbeamten in Schutzwesten bewacht. Tricks und Kniffe der Verteidigung Um 9:45 Uhr soll der Prozess beginnen. Doch stattdessen verlassen die elf anwesenden Verteidiger den Raum und kommen erst nach einer Stunde wieder. Der Grund: Sie haben einen gemeinsamen Antrag formuliert. Mit diesem Antrag protestieren sie gegen die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes, der den Freistaat Sachsen als Nebenkläger vertreten soll. Der Freistaat hatte sich erst wenige Tage vor Prozessbeginn entschieden, als Nebenkläger aufzutreten. Der Anwalt hatte daraufhin Akteneinsicht beantragt, die ihm noch am selben Tag vom Richter gewährt wurde. Die Verteidiger sagen, dass sie zur Frage der Nebenklage im Vorfeld hätten gehört werden müssen und dass die - aus ihrer Sicht - übereilte Gewährung von Akteneinsicht ein "nicht mehr zu heilender Verfahrensfehler" sei. Überhaupt zieht die Verteidigung an diesem Verhandlungstag alle Register. Insgesamt sechs Anträge wegen Verfahrensmängeln wird sie stellen. So kritisiert die Verteidigung unter anderem, dass bei der Besetzung der Schöffenstellen auch diverse Personen hätten berücksichtigt werden müssen. Außerdem behaupten die Verteidiger, dass sie nicht genug Zeit und Gelegenheit hatten, sich das Beweismaterial anzuschauen. Auch die Abtrennung des Verfahrens gegen die Erwachsenen von dem gegen die zur Tatzeit Heranwachsenden wird gefordert. Über all diese Anträge soll am 2. Verhandlungstag entschieden werden. Die Angeklagten: Nette junge Männer von nebenan? Das Auftreten der Beschuldigten ist an diesem ersten Verhandlungstag eher zurückhaltend. Die Männer sind zwischen 22 und 28 Jahre alt und kommen versteckt hinter Aktenmappen oder unter Kapuzenjacken ins Gericht und verhindern so Filmaufnahmen oder Fotos von sich. Die Beschuldigten beantworten anschließend die Fragen des Richters zu ihrem Wohnort und ihrem Alter, ansonsten äußern sie sich nicht. Alle sechs stammen ja aus dem arabischstämmigen Remmo-Clan in Berlin und sind Polizei und Justiz in der Bundeshauptstadt gut bekannt. Zwei der Angeklagten wurden zum Beispiel im Gold-Münzen-Prozess in Berlin rechtskräftig verurteilt. Sie sitzen derzeit ihre daraus resultierenden Haftstrafen ab. Die anderen vier Männer sind in Untersuchungshaft. In Dresden geben sich die sechs als nette junge Männer von nebenan und verkneifen sich zumeist irgendwelche emotionalen Regungen. Nur ab und an huscht ein Grinsen über eines der Gesichter, wenn einer der Verteidiger eine besonders forsche Formulierung nutzt. Drei Staatsanwälte und zehn Verteidiger Die Gegenseite ist mit drei Staatsanwälten vertreten. Christian Weber ist einer von ihnen. Er verliest die Anklageschrift. In etwa 20 Minuten fasst er darin Details zum Tatablauf, zur Tatvorbereitung, zur Flucht und zur Tatbeteiligung einzelner Beschuldigter zusammen. Ansonsten äußert sich die Staatsanwaltschaft nicht zu den verschiedenen Anträgen und Vorwürfen der Verteidiger. Am Schluss der Verhandlung kritisieren die Verteidiger in ihren Open Statements das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft als einseitig. Die Beweislage sei dünn und es existierten kaum objektive Spuren, die eine Tatbeteiligung ihrer Mandanten belegten. Einige Verteidiger formulieren, dass sie der Überzeugung sind, dass ihre Mandanten am Ende des Prozesses freigesprochen würden. Am Ende des Tages bleibt für uns die Frage, ob es der Staatsanwaltschaft tatsächlich gelingen wird, die Tatbeteiligung jedes einzelnen Angeklagten zu beweisen. Darüber hinaus ist offen, ob einer der Anträge der Verteidigung zur Aussetzung des Verfahrens – also zu einer kurzzeitigen Unterbrechung – oder gar zu Beendigung und Neubeginn führen könnte. Platzt der Prozess, bevor er richtig begonnen hat? Wir sind gespannt auf den zweiten Verhandlungstag, am 11. Februar.

In Dresden hat der Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe begonnen. Die Anwälte der sechs Angeklagten haben verschiedene Anträge gestellt, die das Verfahren erheblich verzögern könnten.

Schon einen Tag vor dem zweiten Verhandlungstag schlagen die Wellen hoch. Die DNN spekuliert darüber, dass der Prozess platzen könnte. Der Grund: Das Landgericht hat den Freistaat als Nebenkläger abgelehnt. Die Verteidiger haben sich mit ihrer Forderung vom ersten Prozesstag durchgesetzt. War die Akteneinsicht, die dem Rechtsanwalt des Freistaates gewährt worden war, tatsächlich "ein nicht zu heilender Verfahrensfehler"? Und könnte das ein Grund für einen Befangenheitsantrag der Verteidiger gegen den Richter sein? Damit stände die Verhandlung vielleicht wirklich vor dem Aus. Juristen, die wir zu der Problematik befragen, wiegeln ab. Sie sehen hier eher keinen Anlass für einen Befangenheitsantrag. Der Befangenheitsantrag über den die Zeitungskollegen spekulierten, spielt heute in der Strafkammer gar keine Rolle, wird nicht mal erwähnt. Richter Andreas Ziegel geht stattdessen auf vier andere Anträge der Verteidiger vom ersten Verhandlungstag ein. Und lehnt sie alle ab. 1. Antrag: Mehr Zeit für Akteneinsicht Der Richter führt aus, dass den Verteidigern regelmäßig und vollständig Einsicht in die Beweismittel gewährt wurde. Sie hätten ausreichend Zeit gehabt, die Akten zu studieren. Auch für das Sichten der drei Stunden Videomaterial von den Überwachungskameras am und im Schloss wäre genug Zeit gewesen. Ansonsten könne man das ja im Laufe des Prozesses, der sich über Monate hinziehen werde, nachholen. 2. Antrag: Mehr Diversität bei Auswahl der Jugendschöffen Ziegel erklärt, dass die Auswahl der Jugendschöffen aus Sicht der Kammer zulässig sei. Eine Besetzung mit einer Person des dritten Geschlechts sei durch Gesetzesänderungen der letzten Jahre nicht angezeigt. 3. Antrag: Abtrennung des Verfahrens Die Abtrennung des Verfahrens gegen die Erwachsenen von dem gegen die zur Tatzeit Heranwachsenden wird von der Kammer abgelehnt. Die Verbindung der Strafverfahren sei geboten, weil die Straftat gemeinschaftlich und laut Staatsanwaltschaft sogar bandenmäßig begangen wurde und mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen sei. Außerdem seien die Heranwachsenden zur Tatzeit schon 20 Jahre und 8 Monate alt gewesen und damit fast schon Erwachsene. Darüber hinaus seien die mitangeklagten Erwachsenen nicht wesentlich älter als sie und damit nicht zu befürchten, dass die Jüngeren beeinflusst würden. Die Ablehnung begründet der Richter auch mit dem Beschleunigungsgebot. 4. Antrag: Ausschluss von Zuschauern Zu guter Letzt lehnt die Kammer auch den Antrag der Verteidigung ab, sächsische Polizisten und alle aktuellen und ehemaligen Mitglieder der Soko "Epaulette" als Zuschauer vom Verfahren auszuschließen. Der Richter begründet alle Ablehnungen detailliert und trägt das sehr entschieden vor. Diese klare und umfassende Abweisung von fast allen Anträgen der Verteidigung hatten wir so doch nicht erwartet. Die Anträge waren von den Verteidigern am ersten Prozesstag ausgesprochen wortgewandt, mit großer Überzeugung und Vehemenz gestellt worden. War das alles nur Budenzauber? Wollen die Verteidiger mit der Antragsflut einfach Zeit schinden? Befragung der Zeugen beginnt Richter Andreas Ziegel tritt an diesem zweiten Verhandlungstag dominanter auf. Er nimmt die Verfahrensführung stärker in die Hand, weist die Verteidigung auch mal in die Schranken. So schafft er es, diesen Freitag fast wie geplant ablaufen zu lassen. Drei Zeugen sind geladen, alle drei können gehört werden. Die Sicherheitsmänner der Firma DWSI hatten in der Tatnacht Dienst am Zwinger. Jetzt schildern sie ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen. Alle Männer sahen in der Tatnacht das Fluchtfahrzeug. Einer machte sogar ein Handyvideo von dessen Abfahrt. Alle drei Wachleute haben auch drei bis vier Personen gehört oder gesehen. Näher beschreiben können sie diese aber nicht. Alle seien dunkel gekleidet gewesen, hätten Kapuzen getragen und ein Mann habe gebrochenes Deutsch gesprochen. Die Befragungen der Zeugen dauern von 30 Minuten bis zu anderthalb Stunden. Sie werden vom Richter angehalten, sich möglichst genau zu erinnern und detailliert zu schildern. Nach mehr als zwei Jahren ist das für die Befragten offensichtlich eine Herausforderung, zumal sie teilweise recht aufgeregt sind. Bei einem der Zeugen kommen trotz Dolmetscherin Verständnisprobleme hinzu. Seine Muttersprache ist Russisch. Durch die vielen Nachfragen der Verteidigung fühlen sich die Männer scheinbar teilweise kritisiert und angegriffen. Die Verteidiger versuchen, die Glaubwürdigkeit der Wachmänner in Zweifel zu ziehen und Widersprüche zwischen den ersten Aussagen der drei bei der Polizei und dem heute Gesagten herauszuarbeiten. In wenigen Details gelingt ihnen das auch. Was Aufgabe für die Verteidiger ist, ist für die Zeugen sicher unangenehm. Gelassenheit auf der Anklagebank Die Beschuldigten verfolgen den Prozess ungerührt und gelassen. Sie wirken entspannt. Beim Hereinführen begrüßen sie Bekannte und Verwandte im Publikum. Die Freundin eines der Angeklagten ist wieder angereist, auch ein Bruder. Heute ist der Zuschauerraum nicht mehr ganz so voll wie beim Auftakt. Das Interesse ist aber nach wie vor groß. Sogar ein brasilianischer Kollege ist da. Er will über die Gerichtsverhandlung und den Remmo-Clan einen längeren TV-Bericht für sein Heimatland machen. Das würde seine Landsleute ganz sicher interessieren, sagt er. Die Tatverdächtigen wirken von Öffentlichkeit und Gericht unbeeindruckt. Einige von ihnen scheinen die Aufmerksamkeit zu genießen. Sie schauen interessiert zu den Prozessbeobachtern und geben sich selbstbewusst. Wir werden sie in 25 Tagen wiedersehen. Zuvor ist Prozesspause.

Im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe in Dresden wurden am Freitag Sicherheitsleute vernommen, die in der Tatnacht auf Streife waren. Auch über die Anträge der Remmo-Anwälte wurde entschieden.

Nachdem der Prozess vor zwei Wochen verschoben werden musste, weil ein Verfahrensbeteiligter wegen Corona in Quarantäne musste, beginnt die Verhandlung pünktlich und ohne Verzögerung. Am Vormittag werden zwei Zeuginnen vernommen, die am Tatmorgen auf dem Weg zur Arbeit in die Semperoper bzw. in den Sächsischen Landtag waren. Die erste Frau passierte die Schinkelwache gegen 5 Uhr und sah an der Ecke vom Westflügel des Schlosses ein Auto mit offenem Kofferraum und zwei Männer, die sich am Fahrzeug unterhalten haben. Es klang osteuropäisch. Die zweite Frau überquerte den Theaterplatz erst gegen 5:15 Uhr und beobachtete zwei Männer an der Straßenbahnhaltestelle. Ein Fahrzeug war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr da. Wirklich zur Aufklärung kann diese Aussage nicht beitragen. Polizisten im Zeugenstand Nach der Mittagspause wird es spannender. Denn jetzt kommen zwei Streifenpolizisten zu Wort, die als erste am Tatort waren. Nachdem der Notruf einging, fuhr das Streifenteam über den Dresdner Neumarkt, am Fürstenzug und der Hofkirche vorbei direkt zum Tatort, wo Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes aus der Entfernung gerade das Beladen und Wegfahren des Tatfahrzeuges beobachtet und zum Teil mit dem Handy gefilmt hatten. Die beiden Polizisten waren auch die ersten Beamten im Schloss unmittelbar nach der Tat. Dieser Umstand führt zu einer längeren Befragung durch die Verteidigung. Diese zielt offenbar darauf ab, zu erfahren, wer (außer den Tätern) wann und in welchen Räumen noch Spuren verursacht haben könnte. Trotz Lageplan scheint es den Zeugen schwer zu fallen, sich nach über zwei Jahren noch in den Räumlichkeiten des Historischen Grünen Gewölbes zu orientieren und genau zu rekapitulieren, wann sie wo waren. Beide mussten nach der Rückkehr in die Dienststelle ihre Schuhe abgeben, damit ihre Spuren später von den anderen unterschieden werden konnten. Der erste Blick ins Juwelenzimmer nach der Tat Der letzte Zeuge an diesem Tag ist ein Polizist des Kriminaldauerdienstes (KDD), der mit seinen Kolleginnen und Kollegen gegen 6 Uhr am Tatort eintraf. Er hat auch direkt vor Ort einen der Sicherheitsmitarbeiter des Schlosses vernommen. Dieser schilderte ihm den Stromausfall und dass er ein helles Auto (er hielt es für einen Mercedes) von der Elbe kommend gesehen hat. Das Fahrzeug wendete kurz vor dem Taschenbergpalais und stand mit laufendem Motor in Richtung Elbe vor dem Schloss. Wieder war von zwei männlichen Stimmen die Rede, die nicht Deutsch sprachen und von einem metallischen Geräusch. Dieser Kriminalpolizist war der erste, der den damaligen Direktor des Grünen Gewölbes Dirk Syndram bis zum Eingang des Juwelenzimmers begleitete. Er habe gut beobachten können, wie Herrn Syndram beim Anblick des Schadens die Gesichtszüge entgleisten, ohne dass dieser schon genau wusste, was wirklich gestohlen worden war. Überwachungsvideos für nächsten Prozesstag angekündigt Am Schluss des Verhandlungstages gibt es noch eine interessante Diskussion zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in welcher Form Videomaterial aus dem Schloss beim nächsten Verhandlungstag präsentiert werden soll. Es geht wohl um umfangreiches Material per Splitscreen, wie das bei Beobachtungen von mehreren Kameras auf Monitoren durch Sicherheitsdienste üblich ist. Die Verteidigung möchte Einzelkameras sehen, was bei 13 Terabyte offenbar den Rahmen der Verhandlung sprengen würde. Wir werden sehen, worauf sie sich geeinigt haben, denn der nächste Prozesstag ist bereits Ende dieser Woche.

Mit Zeugenvernehmungen ist der Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden am Dienstag fortgesetzt worden. Zwei Passantinnen sowie ein Polizist, der zuerst am Tatort war, sagten aus.

Der Tag beginnt mit einem Antrag der Verteidigung. Rechtsanwalt Toralf Nöding kritisiert eine unvollständige Aktenlage und fordert eine Unterbrechung der Hauptverhandlung. Es geht um einen möglichen siebten Tatverdächtigen, der mit den Angeklagten nach Dresden gefahren sein soll. Die Akten dazu liegen bei der Staatsanwaltschaft, wurden aber weder den Verteidigern noch dem Gericht zur Kenntnis gegeben. Warum die Staatsanwaltschaft die anderen Beteiligten nicht einweihte, bleibt leider unklar. Ist das eine Taktik? Die Verteidigung spricht hier von bewusster Vorenthaltung. Jedenfalls verspricht die Staatsanwaltschaft, die Akten zeitnah allen zur Verfügung zu stellen. Dem Richter gelingt es nach umfänglicher Diskussion mit der Verteidigung, den Prozess fortzuführen. Juwelendiebstahl und Autobrand - Zusammenhang offenbar schon früh vermutet Beeindruckt hat dann eine sehr taffe Polizistin vom Kriminaldauerdienst, die am Tatort ihre Kollegen von der Nachtschicht abgelöst hat, erste Befragungen der Sicherheitsmitarbeiter durchführte und die Spurensicherung einleitete. Sie erkannte offenbar die Dimension des Verbrechens und forderte die Tatortgruppe an. Die wird mit modernster Technik zur Spurensuche und –sicherung bei Kapitaldelikten und bedeutenden Straftaten eingesetzt. Und bereits um 10 Uhr vermutete die Polizei einen Zusammenhang zwischen dem Einbruch im Stadtzentrum und einem Brand in einer Tiefgarage im Stadtteil Pieschen. Sicherheitsmitarbeiter: "Hat immer wieder kleine Probleme gegeben" Der interessanteste Zeuge aber ist einer der beiden Sicherheitsmitarbeiter, die an dem Morgen in der Zentrale der Staatlichen Kunstsammlungen im Schloss vor den Monitoren gesessen haben. Dieser DWSI-Mitarbeiter, gegen den auch noch ermittelt wird, beschreibt den Ablauf der einzelnen Alarm-Meldungen. Er wunderte sich, dass kein Alarmlicht in den Räumen anging, als die Diebe diese durchquerten. Aber es hätte ja immer mal wieder kleine Probleme mit dem Licht gegeben – so seine Aussage. Das sagt auch einiges über den Zustand der Sicherheitsanlagen aus. Waren die Juwelen ausreichend gesichert? Das Einbruchsfenster hätte seiner Meinung nach mit einer Glasbruchsicherung oder Magnetkontakten ausgerüstet sein müssen. Das war aber nicht der Fall, denn den ersten Alarm gab es beim Betreten des Fußbodens hinter dem Fenster. Der Mann macht generell einen überforderten Eindruck, der in keinster Weise auf ein solches Szenario vorbereitet gewesen war. Selbst das Licht im Juwelenzimmer anzuschalten – "dazu sei er nicht mehr gekommen". Allerdings hatte er wohl kurz überlegt, zum Tatort zu gehen. Er war aber nur mit einem Schlagstock bewaffnet. Richtige Waffen befanden sich zu diesem Zeitpunkt in einem Tresor. Hätte er damit routiniert umgehen können? Spannend wird es, als er über die Außenscanner am Schloss spricht. Da gebe es einige, die stündlich Fehlalarme auslösen – je nach Wetter. Starkregen oder Gewitter reichen da aus. Dass Scanner, die viele Fehlalarme auslösten, nicht wieder aktiviert wurden, käme öfter vor. Spannend wird, was der Sicherheitschef der Staatlichen Kunstsammlungen Michael John dazu sagt. Er soll an einem der nächsten Verhandlungstage vernommen werden. Aufschlussreiche Videoaufnahmen vom Morgen des Diebstahls Absolute Stille und Spannung herrscht im Gerichtssaal, als ein rund 45 Minuten langer Zusammenschnitt der Außen- und Innenkameras gezeigt wird. Dabei handelt es sich vor allem um zwei Kameras, die am Zwinger angebracht sind und den Westflügel des Schlosses zeigen, und zwei Kameras an der Schlossfassade, für die das Einbruchsfenster aber erkennbar im toten Winkel liegt. Solange die Straßenbeleuchtung brennt, sind die Bilder auch recht deutlich. So ist gut zu sehen, dass schon gegen 4:22 Uhr vier Personen über die kleine Mauer am Ende des Zaunes steigen und mit Taschenlampen vor dem Fenster ausharren, bis um 4:56 Uhr die Straßenbeleuchtung ausfällt. Eine Minute später sind die Täter im Schloss und greifen um 4:58 Uhr die Vitrine an. Zeitgleich fährt draußen das Fluchtfahrzeug vor. Punkt 5 Uhr verlässt ein Täter das Juwelenzimmer Richtung Preciosensaal und Einbruchsfenster, während der zweite Einbrecher weiter einpackt und erst eine Minute später den Rückweg antritt. Um 5:02 Uhr fährt der Audi mit den Tätern und der Beute im Kofferraum Richtung Augustusbrücke und genau eine Minute später, um 5:03 Uhr, kommt die Polizei über den Fürstenzug zum Tatort. Wenn man das so sieht, staunt man wieder über die Schnelligkeit und Unverfrorenheit der Täter. Die Angeklagten selbst schauen interessiert diese Szenen an, lassen aber mit keiner Regung irgendeine Art von Betroffenheit spüren.

Die Staatsanwaltschaft geht von einer siebten am Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden maßgeblich beteiligten Person aus. Das teilte sie am Dienstag beim Prozess zum Einbruch in Sachsens Schatzkammer mit.

Eigentlich haben wir heute mit einer ruhigen Verhandlung gerechnet. 3 Zeuginnen sind geladen. Zwei Mitarbeiterinnen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und eine Polizistin. Sie sollen über die gestohlenen Schmuckstücke berichten und über deren Versicherungswert. Das tun sie auch. Dabei wird deutlich, dass viele Stücke beim Diebstahl zerstört wurden. Das heißt, es befanden sich einzelne Steine und Fragmente noch in der Vitrine bzw. auf dem Boden. Dieser Umstand weist darauf hin, dass es sich wohl nicht um einen Auftragsdiebstahl eines Kunstverständigen handeln kann. Am Nachmittag kommt es dann zu einer kleinen Sensation und der Prozess-Tag endet alles andere als unspektakulär. Ein Angeklagter packt aus Kurz nach der Mittagspause gibt einer der Tatverdächtigen völlig überraschend eine Erklärung zu seiner Tatbeteiligung ab – in schriftlicher Form, vorgelesen von seinem Anwalt. Darin legt der 28-Jährige ein Teilgeständnis ab. Er gibt zu, dass er bei dem Einbruch mitmachen sollte und wollte und bei der Vorbereitung auch tatsächlich dabei gewesen sei. Ein Paukenschlag, denn normalerweise äußern sich Mitglieder der arabischstämmigen Großfamilie Remmo nie gegenüber Polizei oder Justiz. Es herrscht eine Mauer des Schweigens. Die wird nun mit der schriftlichen Einlassung des Tatverdächtigen durchbrochen. Was genau gab der Angeklagte zu? Der Mann räumt in seiner Einlassung ein, dass er am 20.11.2019 von einem der Täter – dem maßgeblichen Tatplaner – angesprochen worden sei. Der Mann habe ihn überredet, bei einer Sache mitzumachen, die gut vorbereitet sei und eine lukrative Beute verspreche. Dafür sollte er ein Auto besorgen und mit zwei anderen Männern noch am gleichen Abend nach Dresden fahren. Das erledigte der Geständige auftragsgemäß. Auf der Fahrt hätten ihm die beiden anderen Männer dann erklärt, was genau geplant sei - nämlich ein Einbruch ins Grüne Gewölbe. Bei dem Einbruch solle er Schmiere stehen und sich um das Einpacken der Beute kümmern. Nachdem das Trio in Dresden angekommen sei, habe man etwas entfernt vom Schloss geparkt und dann den künftigen Tatort zu Fuß besichtigt. Dabei sei der Geständige gemeinsam mit einem zweiten Mann über die Mauer geklettert und habe sich eine Weile am Einstiegsfenster aufgehalten und alles genau angesehen. Außerdem lässt der Angeklagte von seinem Anwalt verkünden, dass er sich am Vorabend des Einbruchs, also am 24.11. um 21.00 Uhr mit anderen Tätern in Berlin getroffen habe. Gemeinsam wollte man zur Wohnung des 28-Jährigen fahren, um Kleidung zu holen. Im Anschluss wollte man weiter nach Berlin-Tempelhof und dort eines der Tatfahrzeuge abholen – den Audi S6. Doch noch bevor man die Wohnung erreichte, sei man von der Polizei gestoppt worden. Die hätte bei der Kontrolle die Personalien der Autoinsassen festgestellt und auch Einbruchswerkzeug im Kofferraum gesehen. Daraufhin hätte der Angeklagte kalte Füße bekommen. Er sei der Meinung gewesen, die Kontrolle sei kein Zufall, man würde möglicherweise schon observiert. Die ganze Sache sei im zu heiß geworden und darum sei er aus dem Auto und der Aktion ausgestiegen. Der Angeklagte habe danach die Wohnung seiner Eltern in Berlin aufgesucht und die Nacht dort verbracht. Der Einbruch in Dresden sei ohne ihn durchgeführt worden.   Nach dem Verlesen bestätigt er mündlich, dass das seine Worte seien und das alles so stimmen würde. Fragen zu der Erklärung beantwortet er nicht. Auch Angaben zu den anderen Angeklagten macht er keine. Warum hat sich der Angeklagte mutmaßlich geäußert? Offenbar gibt es stichhaltige Beweise, die belegen, dass der Angeklagte hinter der Mauer am Schloss war. Und zwar direkt am Einstiegsfenster. Außerdem belegt wohl eine DNA-Spur, dass er auch in einem der Tatfahrzeuge gewesen ist. Mit seiner Einlassung wollte der junge Mann nun wohl erklären, wie seine Spuren dorthin gekommen sind, obwohl er beim eigentlichen Einbruch nicht mitgemacht habe. Die Spur im Mercedes sei demnach erst nach dem Diebstahl in den Wagen gelangt. Das Auto habe man in der Familie noch eine Weile genutzt. Wohlgemerkt – die Erklärung ist die Darstellung des Angeklagten. Ob das Beschriebene so stimmt, ist völlig offen. Interessant ist auch, dass der Geständige nur das einräumt, was ihm in der Anklageschrift explizit persönlich vorwirft. Darüber hinaus gibt er nichts zu. Unser Eindruck: Der Angeklagte weiß um eine erdrückende Beweislast und will mit diesem Manöver seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Die anderen Tatverdächtigen nehmen die Erklärung ihres Mitangeklagten übrigens ruhig und gelassen aufgenommen. Sie wirken in keiner Weise überrascht davon. Wir vermuten, dass sie von der Aktion wussten. Das Vorgehen der verschiedenen Verteidiger schien uns schon an den anderen Prozesstagen gut abgestimmt und im gegenseitigen Einvernehmen. Die Aussage des 28-Jährigen macht hier wohl keine Ausnahme.    Der Tag bot noch eine Überraschung Ein knapp einstündiger Videozusammenschnitt von vier Überwachungskameras zeigt die Vorgänge am Westflügel des Schlosses sechs Tage vor dem Diebstahl. In der Nacht vom 18. zum 19. November tauchen gegen 2:20 Uhr mehrere Männer an der Schinkelwache auf. Einer übersteigt etwa zehn Minuten später die kleine Mauer vor dem Einbruchsfenster. Möglicherweise soll er testen, ob Alarm ausgelöst wird. Das passierte nicht. Gegen 2:42 Uhr klettern drei Männer über die Mauer – einer hat eine große Tasche dabei. Sie machen sich am Einbruchsfenster zu schaffen. Dabei blitzt immer mal wieder ein Taschenlampenlicht auf. Innerhalb einer halben Stunde trennen sie die Gitterstäbe am Fenster durch – offenbar nicht mit einer Funken oder Lichtbogen erzeugenden Technik, sondern mit einem hydraulischen Schneidegerät. Um 3:10 Uhr verlassen alle Männer den Tatort über den Theaterplatz in Richtung Elbe. Wieder einmal bleibt nach diesen Bildern die Frage, warum das alles nicht vom Sicherheitssystem am Schloss bzw. den Wachmännern bemerkt wird.

Der Einbruch in das historische Grüne Gewölbe in Dresden 2019 galt als riesiger Coup. Juwelen im Wert von 113 Millionen Euro sind aus dem Schloss entwendet worden. Ein Angeklagter legte nun im Prozess ein Geständnis ab.

Auf diesen Tag sind wir besonders gespannt. Heute soll es im Prozess um das Sicherheitskonzept des Residenzschlosses und des darin befindlichen Historischen Grünen Gewölbes gehen. Über Monate und Jahre haben wir dazu recherchiert. Immer wieder haben wir lange Fragenkataloge bei verantwortlichen Behörden, zuständigen Ministerien und der im Schloss tätigen Sicherheitsfirma DWSI eingereicht. Oft vergebens. Die Firma DWSI antwortete gar nicht auf unsere Mails und sprach auch am Telefon nicht mit uns. Ministerien und Behörden erklärten sich für nicht zuständig oder redeten sich damit heraus, dass unsere Fragen sicherheitsrelevante Aspekte streifen würden und sie darum nicht beantwortet werden könnten. Nur einige wenige Interviews wurden uns gewährt. Dass was trotzdem in den letzten zweieinhalb Jahren publik wurde, warf kein gutes Licht auf Alarmanlage, Vitrinenglas und Sicherheitsmanagement. Geladen sind heute unter anderem der Mann, der die Sicherheitsanlage am Residenzschloss technisch plante - nennen wir ihn Herrn D. - und der Prokurist und Leiter für museale Sicherheit von DWSI – Herr P. Um es vorweg zu nehmen, nach ihren Aussagen sind wir sprachlos, ja entsetzt. Alle unsere Vermutungen haben sich bestätigt. Darüber hinaus ist die Mängelliste rund ums Schloss noch länger geworden. Die Aussagen bestätigen, wie blauäugig, naiv, ja beinahe fahrlässig die Verantwortlichen die Sicherheit im Historischen Grünen Gewölbe handhabten. Aber der Reihe nach... Der 66-jährige Ingenieur Herr D. hat 2005 das Sicherheitskonzept am Schloss zumindest teilweise technisch geplant und umgesetzt. Er bekam den Auftrag dazu von den Staatlichen Kunstsammlungen und dem Sächsischen Bau- und Immobilienmanagement, mit denen er offensichtlich jahrelang eng zusammenarbeitet. Herr D. macht im Gericht einen unvorbereiteten Eindruck. Auf detaillierte Fragen sagt er immer wieder: "Da müsste ich in der Akte nachschauen." Dabei hatte er diese aber nicht, und es scheinbar im Vorfeld seiner Zeugenbefragung auch nicht für notwendig erachtet, sich darin schlau zu machen. Oder sind das nur vorgeschobene Erinnerungslücken? Will Herr D. möglicherweise an der einen oder anderen Stelle keine genauen Angaben machen? Auf jeden Fall antwortet er oft ausweichend und vorsichtig. Nichtsdestotrotz bringen er und der DWSI-Mann P. einige unfassbare Details zur Sprache: 1. Es gab kein umfassendes Sicherheitskonzept am Schloss, nur Teilplanungen und einige Skizzen. Wie wir aus unseren Hintergrundgesprächen mit Experten musealer Sicherheit wissen, ist ein aufeinander abgestimmtes Gesamtkonzept von fundamentaler Bedeutung. Darin werden mechanische Widerstände, elektronische Detektion und menschliches Agieren aufeinander abgestimmt. Es wird auch festgelegt, wie lange z.B. ein mechanischer Widerstand wie ein Gitter oder ein Fenster halten muss, bis Interventionskräfte vor Ort sind. Schwachpunkte z.B. bei der Alarmierung sollen in so einem Konzept durch Maßnahmen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Sebastian Brose von der Firma "Vertrauen durch Sicherheit" (VDS) sagt darüber hinaus, dass so ein Gesamtkonzept regelmäßig evaluiert werden muss. "Unsere Richtlinien besagen, dass man ein Sicherheitsmanagement-Prozess etablieren muss und spätestens einmal im Jahr im Wege eines Reviews, einer Aktualisierung all dessen, was man in ein Sicherheitskonzept schreibt, überprüfen soll. Gibt es neue Bedrohungen, gibt es Schwachstellen, gibt es eventuell geänderte Täterarbeitsweisen? Und daraus kann man dann ableiten, wo muss ich neue Schutzmaßnahmen umsetzen, wo reicht vielleicht das Vorhandene nicht mehr aus." In Dresden hatte man weder ein umfassendes Sicherheitskonzept noch war festgeschrieben, in welchem Turnus man sich grundsätzlich mit der Sicherheit am Residenzschloss beschäftigt. 2. Der viel gelobte Scanner-Vorhang hatte große Löcher. Bereits bei der Planung der Sicherheitsmaßnahmen im Außenbereich des Grünen Gewölbes wusste man, dass die Laser-Scanner nicht alle Fenster abdecken würden. Da man die Detektoren am Schloss aus ästhetischen Gründen in etwa 20 Meter Höhe angebracht hatte, sorgten Fassadenvorsprünge für tote Flecken und Winkel – vor allem im besonders sensiblen Erdgeschoss. Hier wurden einige Fenster übrigens gar nicht von den Scannern erfasst. Diese Fenster bekamen eine zusätzliche Sicherung per Lichtschranken. Beim Einbruchfenster aber entschied man sich gegen diesen zusätzlichen Schutz. Begründung: Dieses Fenster werde von den Scannern nur teilweise nicht "gesehen". Herr D. spricht zunächst von einem "kleinen nicht abgedeckten Fleck". Im Laufe seiner Befragung wird klar, dass der kleine Fleck ein Drittel, eventuell sogar die Hälfte des angegriffenen Fensters ausmachte. In der Planungsphase wussten das alle Beteiligten. Man war offenbar der Meinung, dass das nicht schlimm sei, und das Gitter einen ausreichenden Schutz darstellte. Womöglich war diese Annahme 2005 akzeptabel. Damals gab es bestimmte Technik noch nicht. Akkubetriebene Hydraulikscheren zum Beispiel. Mit solch einem Rettungsgerät ist höchstwahrscheinlich das Fenstergitter am Historischen Grünen Gewölbe zertrennt worden. 2005 hätte man solch ein Geräte mit einem Aggregat betreiben müssen. Aggregate sind laut und groß – also auffällig. Seit 2011 aber sind diese Geräte auch akkubetrieben auf dem Markt. Enorm stark, aber gut handhabbar und leise. Seitdem sind diese nicht frei verkäuflichen Spezialwerkzeuge deutschlandweit immer wieder bei Feuerwehren gestohlen worden. Es gab einen regelrechten Run auf die Technik. Spätestens seit 2016 berichteten dann vermehrt Medien darüber, dass diese Werkzeuge zunehmend zum Knacken von Geldautomaten und Geldtransportern eingesetzt werden. Eine Entwicklung, die man in Dresden bei der turnusmäßigen Überprüfung eines Sicherheitskonzeptes hätte registrieren und darauf reagieren können. Hätte… Später am Tag erzählt übrigens ein anderer Zeuge, ein Kriminalhauptkommissar, der beim zweimaligen Nachstellen der Tat in der Leitzentrale des Schlosses vor den Monitoren saß, dass die Diebe wahrscheinlich noch mehr Spielraum hatten. Bei den Tatnachstellungen im Dezember 2019 kletterten zwei Polizisten nachts an dem angegriffenen Fenster hoch, ohne dass ein Alarm losging. Auch als einer von beiden – immerhin 1,90 Meter groß – mit ausgestreckten Armen an der Schlossfassade entlang lief, passierte nichts. Wie war das möglich? Wahrscheinlich hatte man es unterlassen, die Scanner von Tag- auf Nachtbetrieb umzustellen. Im Tagbetrieb begann die Überwachung wegen des Besucherverkehrs erst in einer bestimmten Höhe. Das hatten Ingenieur D. und DWSI-Mann P. in ihren Aussagen zugegeben. Zur genauen Höhe machen sie allerdings widersprüchliche Angaben. In einer im Gericht gezeigten Skizze ist aber eine Überwachungshöhe von 2,50 Meter eingezeichnet. Die Beobachtungen des Kriminalhauptkommissars legen nahe, dass das wohl die Höhe war, ab der die Scanner scharf gestellt waren. Erst. Auch nachts. Damit setzte der so wichtige Scanner-Vorhang wohl erst etwa in der Mitte der Erdgeschossfenster ein. Beim Außen-Schutz des Residenzschlosses verließ man sich demnach auf Zaun bzw. Mauer, jahrhundertealtes Fenstergitter und überalterte Überwachungskameras. 3. Die Videoüberwachung überließ vieles dem Zufall. Im und am Residenzschloss arbeiteten über 300 Kameras. 20 davon im Außenbereich. Über die Qualität der gelieferten Bilder ist schon vieles gesagt worden. Nichts desto trotz, davon konnten wir uns bei Vorführungen im Gerichtssaal überzeugen, haben die Außenkameras zumindest in drei Nächten - u.a. in der Tatnacht - Aufnahmen gemacht, wie Männer über die Mauer am Residenzschloss klettern und sich eine ganze Weile im abgesperrten Bereich aufhalten. Warum hat das niemand bemerkt? Die Aussagen von Zeugen D. und P. liefern dafür einige Erklärungsansätze. In der Leitzentrale des Schlosses gibt es insgesamt vier große Bildschirme, die wiederum geviertelt werden konnten. Auf diese Bildschirme kann man somit maximal 16 Kameras gleichzeitig aufschalten und deren Bilder beobachten. Welche Kameras das sind, ist teilweise festgelegt und wird teilweise von den jeweiligen Wachleuten selbst ausgewählt. Mehr oder weniger Glückssache also, ob gerade die Kamera im Blick ist, die etwas Verbotenes zeigt. Zeuge D. dazu: "Die haben die Mauer nicht präsent in der Leitzentrale." Zeuge P. formuliert: "Es kann sein, dass die Außenfassade in bestimmten Bereichen in einer Nacht gar nicht gesehen wurde." Außerdem war das Überklettern teilweise nur sehr kurz im Bild, und die Kletterer nur als Schatten zu erkennen. Also, selbst wenn die entscheidenden Kameras im Augenblick der Aktionen in der Leitzentrale aufgeschaltet gewesen wären, hätten einem diese wenigen Sekunden in einer 12-Stunden-Schicht tatsächlich einfach durchrutschen können. Sicherheitsexperte Sebastian Brose meint dazu, dass man bei Videoüberwachung mit intelligenter Auswertetechnik arbeiten müsse. Es komme darauf an, Unregelmäßigkeiten mit Bildanalyse automatisch zu erkennen. Der Bereich direkt vor dem Einstiegsfenster wurde übrigens von den Kameras gar nicht erfasst. Er lag komplett im Dunkeln. An der entscheidenden Stelle überschnitten sich also auf fatale Weise der tote Winkel der Scanner und der tote Winkel der Videotechnik. Ein Umstand, auf den man in der Planung eventuell hätte achten müssen. 4. Keine Außenkontrollen vorgesehen, Bewaffnung kurz vor Einbruch abgeschafft, Benachrichtigung der Polizei nicht verbindlich festgelegt und Alarmlicht eingespart. Herr D. und Herr P. machen an diesem Gerichtstag noch weiter Angaben, zu durchaus diskussionswürdigen Sicherheitsentscheidungen rund ums Residenzschloss. Sie erzählen unter anderem, dass es nicht vorgeschrieben war, dass die Wachleute nachts im Außenbereich auf Streife gehen. Das wäre bei einer Besetzung mit zwei Mann pro Schicht wahrscheinlich auch gar nicht möglich gewesen. DWSI-Mann P. führt hierzu aus, dass seine Firma im Vorfeld des Einbruchs den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden vorgeschlagen habe, die Mitarbeiterzahl in der Leitzentrale zu erhöhen. Es blieb bei dem Vorschlag.  Auch wie die Polizei im Falle eines Einbruchs zu informieren sei, ob per Alarmknopf oder per Telefonat, war nicht verbindlich festgeschrieben. Die DWSI-Mitarbeiter hatten die Wahl. Eine Wahl, die im Stress eines tatsächlichen Angriffs wertvolle Sekunden kosten kann. Am Tatmorgen entschied sich der diensthabende Wachmann, bei der Polizei anzurufen. Das Drücken des Knopfes wäre sicher schneller gegangen. In der Planungsphase 2005 habe man sich im Historischen Grünen Gewölbe gegen das Einrichten eines durchaus üblichen Alarmlichtes entschieden. Solch ein Licht springt an, wenn im Objekt ein Alarm ausgelöst wird. In anderen Teilen des Residenzschlosses aber auch im Zwinger gibt es das teilweise. Im Historischen Grünen Gewölbe habe man stattdessen die Sicherheitsleute angewiesen, das Licht bei Einbruch einzuschalten. Einer der am Tatmorgen diensthabenden Wachmänner gab an, er hätte das unterlassen, um "Folgeschäden zu vermeiden". Und noch ein spannendes Detail bringt dieser Verhandlungstag ans Licht. Ein Detail, um das es viele Spekulationen gab und nach dem auch wir immer wieder die Verantwortlichen gefragt hatten - die Bewaffnung der Wachleute. Herr P. sagt dazu aus, dass die Wachleute während des Einbruchs Zugriff auf Waffen gehabt hätten. Die Waffen lagerten in einem Safe in der Leitzentrale. Ein uns bereits bekannter Fakt. Doch was der Zeuge danach erwähnt, war für uns neu. Demnach trugen die Sicherheitsmitarbeiter bis zum 3. Oktober 2019 – also bis nicht mal zwei Monate vor dem Einbruch – Schusswaffen am Mann bzw. der Frau. Tagsüber und nachts. Diese permanente Bewaffnung wäre auf Ansinnen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und des LKA aufgegeben worden. Die Begründung für diesen Schritt sei gewesen, dass man die Waffen sowieso nicht im Publikumsbereich einsetzen könne. Warum man auch nachts auf eine Bewaffnung verzichtet habe, wisse P. nicht. Für uns machen die Befragungen im Gerichtssaal heute einmal mehr und erschreckend deutlich, dass der Staatsschatz Sachsens alles andere als gut verwahrt war. Im Gegenteil, wenn man es zugespitzt formulieren will, standen im angeblichen "Fort Knox von Dresden" die Türen der Schatzkammer sinnbildlich ziemlich offen.

Welche Rolle spielte beim Einbruch ins Grüne Gewölbe der Sicherheitsstandard des Museums? Der Prozesstag am Dienstag hat sich der Frage gewidmet. Die Beurteilung eines Zeugen: Es war nicht perfekt, eher ein Kompromiss.

Spannend ist für uns an diesem Tag wieder mal etwas Ungeplantes. Gleich morgens - noch bevor der erste Zeuge aufgerufen wird - geben die Rechtsanwälte von Ahmed Remmo eine Stellungnahme ab. Sie erklären, dass ihnen letzten Donnerstag von der Staatsanwaltschaft entlastende Umstände mitgeteilt worden seien. Demnach hätte die Soko Epaulette Indizien dafür ermittelt, dass sich ihr Mandant am Tatmorgen womöglich in Berlin-Neukölln in der HNO-Abteilung des Vivantes-Krankenhauses aufgehalten habe. Es gebe Belege, dass er sich dort kurz vor Mitternacht mit seiner Krankenkassenkarte angemeldet habe und um 2:46 Uhr sein Arztbrief ausgedruckt wurde. Auch Fotos aus dem Wartezimmer sollen existieren. Aufgenommen wohl von der Freundin des Angeklagten, womöglich gepostet auf Instagram. Hat Ahmed Remmo also ein Alibi für die Tatnacht? Laut Anklageschrift sollen die Einbrecher am 25. November 2019 bereits um 1:34 Uhr in Berlin gestartet und um 3:41 Uhr in Dresden angekommen sein. Wenn Ahmed R. in einem der Tatfahrzeuge saß, hätte zumindest jemand anderes für ihn den Arztbrief entgegennehmen müssen. Was ist über Ahmed Remmo bekannt? Ahmed wurde neben Wissam Remmo im Gold-Münzen-Prozess in Berlin rechtskräftig verurteilt. Zu viereinhalb Jahren. Damals nach Jugendstrafrecht. Darum saß er vor Prozessbeginn in Dresden im Berliner Jugendstrafvollzug. Seine Anwälte hatten bereits zum Auftakt im Grüne-Gewölbe-Prozess behauptet, dass es hier für ihren Mandanten am Ende einen Freispruch geben werde. Sie begründeten das in ihren Open Statements damit, dass es keine validen Beweise für seine Tatbeteiligung gäbe. Einziger objektiver Beweis sei eine DNA-Mischspur aus einem der Tatfahrzeuge. Dieser Mercedes wäre aber sechs Monate im Besitz der Großfamilie gewesen. Die Spur könne vor oder nach dem Einbruch dort entstanden sein. Daneben gäbe es nichts - nur ein von der Dresdner Polizei erzeugter Scheinbeweis. Gemeint hatten sie damit eine Geruchsspur Ahmeds, die ein sogenannter Mantrailer-Hund anderthalb Jahre nach dem Einbruch auf dem Theaterplatz erschnüffelt hat. Die Verteidiger werteten diese Spur als "kriminalistische Esoterik". Erneut abgetrennte Verhandlung gefordert Die Verteidiger fordern nach ihrer Erklärung zum möglichen Alibi, dass der Prozess gegen ihren Mandanten von dem gegen die anderen fünf Angeklagten abgelöst wird. Sie kritisieren darüber hinaus, dass es angeblich eine illegale Befragung von Ahmed R. in der Justizvollzugsanstalt gegeben habe. Dabei hätte ein JVA-Bediensteter versucht, etwas zum Rauchverhalten des Angeklagten herauszubekommen, ohne dass dieser wusste, dass seine Antwort im Prozess verwendet werden könnte. Staatsanwalt Christian Weber weist den Vorwurf, eine illegale Befragung in der JVA angeordnet zu haben, weit von sich. Er informiert darüber, dass es derzeit noch keine Antwort aus den USA zu den Instagram-Fotos gäbe und merkte an, dass er nicht verstehe, warum die Verteidigung überrascht darüber sei, dass seine Behörde auch entlastendes Material sammle. Dazu seien Polizei und Staatsanwaltschaft schließlich verpflichtet. Weber kündigt für den nächsten Verhandlungstag eine Stellungnahme zu dem gesamten Vorgang an. Kleinteilige Zeugenbefragungen Danach gestaltet sich der Verhandlungstag etwas zäh. Insgesamt acht Zeugen werden vernommen - eine Passantin, zwei Feuerwehrmänner, ein Ingenieur vom Straßen- und Tiefbauamt Abteilung Brückenbauwerke und vier Polizisten. Es ging vor allem um den Brand im Pegelhaus, der dafür gesorgt hatte, dass die Straßenbeleuchtung am Tatmorgen rund um das Residenzschloss ausfiel. Wann wurde der Brand erstmalig wahrgenommen? Wie gefährlich und wie aufwendig war es, ihn zu löschen? Welche Schäden sind bei dem Brand entstanden? Wurde der Brand gelegt und wenn ja, wie sind die Brandstifter in das zweistöckige Gemäuer seitlich der Augustusbrücke eingedrungen? Kleinarbeit im Rahmen der Beweisaufnahme. Und für uns ein eher unspektakulärer Verhandlungstag mit überraschendem Auftakt.

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind neue Ermittlungsergebnisse der Sonderkommission bekannt geworden. Einer der sechs Angeklagten könnte durch die Indizien entlastet werden.

Heute sind zwei für uns sehr interessante Zeugen geladen. Zum einen Dirk Syndram, der ehemalige Direktor des Grünen Gewölbes. Er war seit 1993 in dieser wichtigen Funktion. Zum anderen Michael John, der seit 30 Jahren für die Sicherheit bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) zuständig ist. Wir erhoffen uns von diesem Tag Erkenntnisse zu den bekannt gewordenen eklatanten Sicherheitsmängeln rund ums Dresdner Residenzschloss. Syndram: Diamanten heute unverkäuflich Zuerst wird Dirk Syndram befragt. Der Direktor a.D. wird von einem Rechtsanwalt als juristischem Beistand begleitet und tritt selbstbewusst auf. Er präsentiert sich mit lässig um den Hals geworfenem Schal und gelber Krawatte. Syndram erzählt davon, dass es in den 1990er Jahren seine Aufgabe gewesen sei, das Grüne Gewölbe zu rekonstruieren und die Schmuckstücke zeitgemäßer darzubieten. Die Trennung von Historischem und Neuem Grünen Gewölbe sei seine Erfindung gewesen, betont er stolz. Der Mann gibt sich als Kunsthistoriker, der von Sicherheitsfragen keine Ahnung habe. Trotzdem hätte er in der Planungsphase 2005 immer wieder "optimale Sicherheit gefordert" – auch und vor allem in konservatorischer Hinsicht. Bei den so genannten Nutzergesprächen mit dem Sächsischen Bau- und Immobilienmanagement (SIB), das für Bau und technische Ausstattung des Schlosses verantwortlich ist, habe er diesbezüglich auch alles durchgefochten. In den Jahren nach der Eröffnung des Historischen Grünen Gewölbes 2006 sei er "nie auf Sicherheitsdefizite hingewiesen worden." "Kunsthistoriker, kein Sicherheitsexperte" Das Gericht befragt Dirk Syndram aus unserer Sicht überraschenderweise kaum zum Sicherheitskonzept. Stattdessen geht es nochmal um den Wert der gestohlenen Schmuckstücke, um die Bedeutung des Grünen Gewölbes. Syndram erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Juwelengarnituren so etwas wie Weltkulturerbe gewesen seien, weil es sie in der Geschlossenheit wie in Dresden sonst nirgends gegeben hätte. Die Verwertbarkeit der Steine für Kriminelle sieht er hingegen kritisch. Die Steine waren zu Zeiten August des Starken zwar enorm teuer - allein der Sächsische Weiße habe damals 200.000 Taler gekostet, der Bau der Frauenkirche im Vergleich 280.000 Taler. Aber heute wäre das anders. Die Diamanten und Brillanten hätten viele Einschlüsse, sind leicht gelblich oder grau. Syndram sagt: "Heute sind die Steine wohl unverkäuflich, heute würde man daraus wohl Industriediamanten machen." Zum Tatmorgen gibt Syndram an, dass er von den Wachleuten telefonisch über den Diebstahl informiert worden sei. Er habe sich danach gefragt, wie die Täter durch die Tür gekommen seien, weil er sich etwas anderes nicht habe vorstellen können. War der Mann wirklich so naiv? Und gehört zu den Aufgaben eines Direktors nicht auch die Sicherheit der ihm anvertrauten Kunstwerke im Blick zu haben? Syndram betont vor Gericht: "Ich bin Kunsthistoriker, kein Experte für Sicherheit." Außerdem erklärt er, dass es "…die Politik des Freistaates Sachsen gewesen sei, die Schmuckstücke nicht zu versichern. Man hätte sie natürlich versichern können, aber man habe sich entschieden, sie stattdessen zu sichern." Wie gut das funktioniert hat, weiß jetzt jeder. John: emotionalerer Auftritt vor Gericht Im Anschluss geht Sicherheitschef Michael John in den Zeugenstand. Auch ihm steht der Rechtsanwalt zur Seite. John wirkt aufgeregter, emotional stärker involviert. Uns kommt Johns Auftritt mitunter wie eine Verteidigung vor, wie der Versuch, sich zu rechtfertigen. Durch seinen Eifer kommt es zu einer skurrilen Situation. John sagt zu einer der beisitzenden Richterinnen, dass er die Frage anders formulieren würde. Dass ein Zeuge das Gericht korrigiert, ist schon ein ungewöhnlicher Vorgang. John betont mehrmals, dass es nicht eine Person gäbe, die für die Sicherheit am Schloss zuständig sei. Hier wären mehrere Parteien in der Verantwortung und ein Großteil der Betreiberaufgaben seien auf Grundlage der RLBau Sachsen an die Hochbaufirma SIB übergegangen. Die habe die Planungshoheit gehabt und das Planungsteam zusammengestellt. Der Ingenieur, der die Sicherheitsanlage technische geplant und umgesetzt habe, sei auch von der SIB beauftragt worden. Die SKD und er selbst seien hingegen nur teilweise bei den Planungsrunden dabei gewesen. Sicherheitsexperte weiß auf viele Fragen keine Antwort In seiner Aussage erwähnt John mehrmals zwei Sitzungen, die zwischen SKD und SIB stattgefunden haben. 2002 und 2005 sei festgestellt worden, dass wegen Gebäude-Unregelmäßigkeiten nicht alle Flächen durch den virtuellen Scanner-Vorhang abgedeckt werden könnten. 2005 habe man daraufhin festgelegt, dass diese Flächen mit anderen Maßnahmen abgesichert werden müssten. Darüber gäbe es auch eine Protokollnotiz. John wörtlich: "Ich habe mich darauf verlassen, dass die SIB das genauso umsetzt, wie das in der Notiz festgelegt wurde. Wenn ich gewusst hätte, dass das nicht passiert ist, dass es an dem Fenster eine Lücke gibt, hätte ich sofort gehandelt." Zu anderen Fragen gibt sich John unwissend. So könne er nicht sagen, in welcher Höhe genau die Scanner-Überwachung an der Außenfassade begann. Ein für die Sicherheit im Schloss kein ganz unwichtiger Aspekt. Warum im Historischen Grünen Gewölbe kein Alarmlicht eingebaut wurde, weiß der Sicherheitschef auch nicht. Wachleute ohne Schusswaffen ab Oktober 2019 In seiner weiteren Zeugen-Befragung geht es um viele Teilaspekte. Die Bewaffnung der Wachleute etwa. John sagt, dass die Bewaffnung 2019 von den SKD – also seinem Arbeitgeber - zur Diskussion gestellt worden sei. Man habe beim Landeskriminalamt gefragt, ob Schusswaffen im öffentlichen Bereich überhaupt genutzt werden könnten. Nach einigen Diskussionen habe man sich gegen den weiteren Einsatz von Schusswaffen entschieden. Ab Oktober 2019 waren die Wachleute ohne Schuswaffen unterwegs. Wie sich die Wachmänner in den verschiedenen Szenarien verhalten sollen, schrieb laut John eine 80-seitige Dienstanweisung vor. Dort wäre unter anderem festgelegt gewesen, dass die Sicherheitsleute bei einem Einbruch den Alarmknopf drücken müssen, statt zum Telefon zu greifen. Auch dass die Wachmänner bei einem Einbruch das Licht anschalten müssen, hätte in der Dienstanweisung gestanden. Praktische Übungen aber, wie man im Fall der Fälle agieren muss, das gab John zu, habe es in 13 Jahren nicht einmal gegeben. Die hätten aber auch im Verantwortungsbereich der Sicherheitsfirma DWSI gelegen. DWSI habe stattdessen theoretische Schulungen gemacht. Die hätten tatsächlich stattgefunden. Da gäbe es Protokolle. Ernüchternder Prozesstag Der Tag hat uns ernüchtert. In unseren Recherchen in den letzten zweieinhalb Jahren hatten wir immer wieder den Eindruck, dass sich die verschiedenen Verantwortlichen und Institutionen gegenseitig den schwarzen Peter im Fall Grünes Gewölbe zuschieben. Dieser Eindruck hat sich heute erneut bestätigt. Keiner hatte die Gesamtverantwortung für die Sicherheit des sächsischen Staatsschatzes, niemand gesteht Versäumnisse ein oder hat etwas falsch gemacht. Von Konsequenzen oder gar Rücktritt war auch nie die Rede. Besonders bitter: Laut Aussage eines von uns befragten Richters, können sich die Tatumstände bei der Festlegung des Strafmaßes durchaus auswirken. Das heißt konkret, wenn den Tätern bei einem Diebstahl das Eindringen eher leichtgemacht wird, kann das am Ende eine kürzere Haftzeit bedeuten.

Heute geht es vor allem um die Spurensicherung am Tatort. Dazu sagten drei Kriminalhauptkommissarinnen aus. Es waren interessante Einblicke in die Polizeiarbeit. So haben sich die Spurensicherer von der Schinkelwache am Theaterplatz über die Straße vor dem Schloss (Sophienstraße) in einem großen Radius immer weiter auf die Schlossfassade zubewegt. Akribisch sammeln sie alles ein, was irgendwie im Zusammenhang mit dem Einbruch stehen könnte: mehr als 40 Zigarettenkippen, dazu Streichhölzer, Kronkorken, Kaugummis, Glassplitter, Nussschalen, Papierschnipsel, Taschentücher, Textilfasern. Neben diesen Fundstücken werden farblich auffällige Anhaftungen an der Überstiegsmauer, der Fassade und dem Einbruchsfenster untersucht und per Abkleben DNA-Spuren ermittelt. Am Ende sind es insgesamt 746 Spuren in und am Schloss. 360°-Tatort: Technik für die Ermittlungen Eine Kriminalbeamtin bringt auf ihrem Laptop eine 360° Panoramatour mit. Die wurde am Tattag mit einer speziellen Kugelkamera erstellt und ermöglicht einen Rundumblick sowohl außen vor dem Residenzschloss als auch innen. Darin sind alle Spuren markiert und über einen Klick können die dazugehörigen Beschreibungen abgerufen werden. Das ist ein gutes Arbeitsmittel, um über den langen Ermittlungszeitraum immer wieder den betreffenden Mitarbeitern einen Überblick über Tatort und Spuren zu geben. Gut zu erkennen ist auf dieser Präsentation auch der Zustand der Vitrine unmittelbar nach dem Angriff. Die vergleichsweise wenigen Schläge reichten aus, um in die Vitrine insgesamt drei große Löcher zu schlagen. Über die Qualität dieses Sicherheitsglases wird sicher noch zu reden sein. Auch Schuhabdruckspuren wurden im Schloss und unterhalb des Einstiegsfensters festgestellt und konnten den Herstellermarken Boss und Nike zugeordnet werden – allerdings sehr gebräuchliche Schuhmodelle. Manipuliertes Fenstergitter mit Klebeband getarnt Spannende Informationen gibt es auch zum Einbruchsfenster. Das Loch im Gitter war genau 43 cm hoch und 61 cm breit. Dieses Gitterelement wurde schon Tage vor dem Einbruch mit einem Hydraulischen Schneidegerät rausgetrennt, welches blaue Farbspuren an der Schlossfassade hinterlassen hatte. Das Gitter wurde provisorisch wiedereingesetzt und mit Klebeband befestigt. Damit das nicht auffällt, haben die Täter es mit grauschwarzer Farbe gestrichen. Auch von dieser Farbe fanden die Ermittler Spuren. Das Fenster selbst ist offensichtlich mit einem hydraulischen Rettungszylinder aufgedrückt worden – auch ein Gerät, das normalerweise nur von Feuerwehren genutzt wird.   Anfang Mai wird es noch einmal um die sichergestellten Spuren gehen, denn an der Überstiegsmauer gab es DNA-Spuren, die zwei Angeklagten zugeordnet werden konnten.

Wie konnten die Diebe zwei Tage vor der Tat unbemerkt das Fenstergitter zertrennen? Das ist die nächste große Frage, die sich aus dem siebenten Prozesstag in Dresden ergibt.

An diesem Prozesstag geht es ausschließlich um den Brand in der Tiefgarage Kötzschenbroder Straße 8-16. Wie man heute weiß, gelegt höchstwahrscheinlich von den Dieben, wohl um Spuren an ihrem Tatfahrzeug zu vernichten. Insgesamt sind sechs Zeugen geladen, drei davon aktuelle oder ehemalige Mieter in dem Wohnkomplex. Der Brand hat die Medien bisher weniger beschäftigt. Auch wir sind in unseren Filmen und Beiträgen darauf eher am Rande eingegangen. Der Einbruch stand im Vordergrund, die kostbare Beute, die Täter und ihr Milieu, die Sicherheitsmängel am Schloss und die dafür Verantwortlichen. Im Prozess aber spielt der Brand keine unwesentliche Rolle, wird am Ende eventuell sogar das Strafmaß bestimmen. Die Staatsanwaltschaft will den Angeklagten hier besonders schwere Brandstiftung nachweisen. Die Höchststrafe dafür wären 15 Jahre Haft. Und damit fünf Jahre mehr als maximal möglich für den Einbruch ins Grüne Gewölbe. Dafür müssen aber bestimmte Tatmerkmale erfüllt sein. Zum Beispiel, dass der Täter in der Absicht handelte, eine andere Straftat zu verdecken oder dass durch den Brand ein Mensch in Todesgefahr gebracht wurde. Nur noch mit Panik in den Keller Die erste Mieterin, die auftritt, wirkt mitgenommen, emotional angefasst. Während sie vom 25. November 2019 erzählt, dreht sie nervös die Schutz-Maske in ihrer Hand. Am Tatmorgen war die Frau um kurz nach 5 Uhr auf dem Weg zur Arbeit. Sie verließ ihre Wohnung und ging in die Tiefgarage in dem Augenblick, als sich der Brand ausbreitete. Als die 59-Jährige die Tiefgarage betrag, sprang nur die Notbeleuchtung an. Sie wunderte sich, auch weil es nach Feuer roch, erzählt sie. Trotzdem ging die Frau weiter Richtung Auto. Zeugin H. war damals Selbstständige und immer als erste in ihrem Geschäft. Sie wollte unbedingt auf Arbeit. Noch bevor die Frau ihr Auto erreichte, sprang allerdings die Alarmanlage eines anderen Wagens an, dann löste ein Rauchmelder aus. Jetzt sah die Zeugin auch schwarzen Qualm und wie sich das Brandschutztor zwischen den beiden Garagenhälften schloss. Als sie eine Explosion wahrnahm, rannte sie in Panik aus der Garage. Im Gericht geht es eine Weile darum, ob die Zeugin die Explosion direkt gesehen hat oder "nur" um die Ecke. Ein Verteidiger hakt immer wieder nach, weil es geringe Widersprüche zwischen der Aussage heute und der Vernehmung bei der Polizei gibt. Irgendwann beendet der Richter die Fragerei mit dem Hinweis, dass es nach so langer Zeit normal sei, dass es leichte Abweichungen gäbe und die Kammer diese, falls notwendig, würdigen würde. Zeugin H. erzählt noch, wie stark der Innenhof der Wohnanlage verqualmt war, dass sie dort auch Flammen aus den Lüftungsschächten der Tiefgarage gesehen und weitere drei oder vier Knallgeräusche gehört habe. Die Frau ist inzwischen umgezogen, leidet aber immer noch unter Panik, wenn sie in ihren Keller muss. "Ich habe dann immer ein ganz komisches Gefühl." Die Tiefgarage – noch immer nicht nutzbar Eine andere Mieterin erzählt dem Gericht, dass sie am Tatmorgen mit ihrem Auto aus der Tiefgarage fahren wollte, als direkt vor dem Rolltor ein anderes Auto stand – ein weißer Audi, glaubt Zeugin K. Als sie mit einem Strick das Tor öffnete, sei der Wagen gleichzeitig mit ihr losgefahren. Das war ungewöhnlich, normalerweise würde der Einfahrende immer warten. Die 61-Jährige hätte zu tun gehabt, dass es nicht zu einem Zusammenstoß kommt und darum nicht auf die Insassen des Wagens geachtet. Zeugin K. erzählt weiter, dass die Tiefgarage zweieinhalb Jahre nach dem Brand noch immer gesperrt sei. Laut Anklageschrift soll darin ein Schaden von 420.000 Euro entstanden sein, bei den Fahrzeugen ein Schaden von mehr als 170.000 Euro. Neben dem Tatfahrzeug brannten drei Autos komplett aus, 61 Pkw wurden beschädigt. Die Mieter, so die Zeugin, könnten die Garage nach wie vor nicht nutzen und müssten jeden Tag um die in der Gegend raren Parkplätze kämpfen. Ein Ärgernis, wie uns bei einem Dreh auf der Kötzschenbroder Straße auch andere Mieter bestätigen. Sie berichten durchaus genervt, dass Hausverwaltung und Vermieter die langwierigen Arbeiten mit neuen Bau- und Brandschutzvorschriften erklären. Die Kommunikation dazu sei allerdings schlecht und sie erführen wenig. Überhaupt fühlten und fühlen sich die Anwohner nach dem Brand mit ihren Problemen allein gelassen. Einige von ihnen haben zum Beispiel nicht den kompletten Schaden an ihren Autos ersetzt bekommen. Der 92-jährige Henry Pietsch etwa musste nach dem Totalschaden an seinem Auto 4.500 Euro aus der eigenen Tasche für einen neuen Wagen draufzahlen. Anderen fiel es schwer, den Brand psychologisch zu verkraften. Damit ihre Situation mehr Beachtung findet, hat Rentner Pietsch sogar an Bürgermeister, Innenminister und Staatsanwaltschaft geschrieben. Nur die Staatsanwaltschaft hätte geantwortet. Fakt ist, dass im Innenhof des Komplexes derzeit zwei Bereiche mit Absperrband gesichert sind. Dort werden zwei neue Lüftungsschächte gebaut. In einem Aushang von April 2022 informiert die Hausverwaltung: "Aufgrund der erneuten behördlichen Einbindung kann ein exakter Termin zur Wiedereröffnung der Tiefgarage heute leider nicht vorhergesagt werden." Mieter: "Sogar das Hochzeitskleid mussten wir wegschmeißen" Am Nachmittag wird ein weiterer Mieter gehört. Er und seine Frau wohnten in einer Erdgeschosswohnung in der Anlage und schliefen immer bei offenem Fenster. Am 25. November morgens wurde der Mann von seinem Schwager, der zu Besuch war, geweckt. Die Wohnung wäre voll schwarzem Rauch gewesen, der über die Tiefgaragen-Lüftungsschächte vor Terrassentür und Küchenfenster, aus der Toilette und dem Versorgungsschacht im Bad eindrang. Zeuge W. sei verwirrt gewesen. Es sei ihm nicht gut gegangen. Sein Schwager habe ihn rausgeschleppt. Alle drei, so der 45-Jährige, hatten Husten und gingen deswegen noch am selben Tag zum Arzt. Sie wollten abklären, ob alles in Ordnung sei. Der Arzt hätte ihre Lungenleistung getestet und bei seiner Frau und ihm "Missstände" festgestellt. Die sollten sie beobachten und wiederkommen. Da nach etwa einer Woche der Husten weg war, seien sie aber nicht nochmal hingegangen. W. büßte durch den Brand sein Auto ein, das einen Totalschaden hatte. Dafür wäre aber die Versicherung aufgekommen. Der Mann erzählt auch, dass auf den Gegenständen in seiner Wohnung eine klebrige Masse war. Etliches hätten sie wegschmeißen müssen - auch das Hochzeitskleid seiner Frau, das fürchterlich gestunken habe. Genauso wie die gesamte Wohnung. Und zwar monatelang. Da der Vermieter nichts dagegen unternommen habe, sei W. nach sechs Monaten ausgezogen. Polizist spricht über enorme Schäden in der Tiefgarage Neben den Mietern sagen auch ein Postbote, ein Polizist und ein Feuerwehrmann aus. Der Polizeibeamte war am Tattag in der Tiefgarage und bestätigt enorme Schäden. Man habe recht schnell in einer Ecke einen Audi mit offenen Türen gefunden, der ein gestohlenes Kennzeichen hatte und stillgelegt war. Im Kofferraum hätten er und seine Kollegen ein Stemmeisen, einen Feuerlöscher und ein Behältnis entdeckt. So lag der Verdacht nahe, dass es einen Zusammenhang zum Einbruch ins Grüne Gewölbe gibt. Der Postbote konnte sich zweieinhalb Jahre nach dem Ereignis kaum noch an seine Aussage bei der Polizei erinnern. Der Feuerwehrmann berichtete über mindestens 40 Einsatzkräfte mit zwei Löschzügen und einem Umweltschutzzug. Seiner Meinung nach könnten die Explosionsgeräusche, die die Zeugin gehört hatte, von geplatzten Autoreifen stammen. Das sei normal bei der Hitze. Das hätte er schon oft erlebt. In den von der Feuerwehr kontrollierten Treppenhäusern sei keine Verrauchung festgestellt worden. Allerdings war die Rauchentwicklung draußen sehr stark. Deswegen und wegen der notwendigen Handlungsfreiheit wurde vorübergehend der Radweg an der Elbe gesperrt. An diesem Tag wird nochmal deutlich, wie komplex dieser Fall ist mit drei Tatorten in Dresden, sechs Angeklagten und 40 Personen, gegen die noch ermittelt wird. Nach den Aussagen heute scheint uns offenkundig, dass die Täter in der Wohnanlage Kötzschenbroder Straße zumindest die gesundheitliche Gefährdung der Mieter billigend in Kauf genommen haben. Ob das am Ende für eine Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung reicht, bleibt abzuwarten. 

Die entscheidende Nachricht zum Prozess erreicht uns heute erst, wie alle anderen Medienvertreter auch, als die Verhandlung bereits beendet ist und wir gerade wieder in der Redaktion sitzen. Per Pressemitteilung teilt die Staatsanwaltschaft mit: Jihad R. – der Bruder eines der Angeklagten – ist am Rande des Prozesses verhaftet worden. Das Ganze passierte unbemerkt von Journalisten und der Öffentlichkeit. Völlig überraschend aber kommt die Festnahme nicht. Der 22-jährige Jihad verfolgte bis heute fast jeden Prozesstag als Zuschauer. Er kam zumeist in einer kleinen Gruppe von anderen Mitgliedern der Familie Remmo und mit Freundinnen der Angeklagten. Bereits am 2. Prozesstag, dem 11. Februar, gab es Diskussionen darum, ob Jihad im Saal anwesend sein darf. Der Grund: Gegen ihn wurde schon zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Daraufhin bat Richter Andreas Ziegel den jungen Mann in der Mittagspause zu einem Vieraugen-Gespräch. Danach entschied Ziegel, dass Jihad im Gericht bleiben dürfe, weil er sowieso nicht im Prozess aussagen werde und damit auch nicht zu befürchten sei, dass seine Aussage durch das in der Verhandlung Gehörte verändert würde. Teilgeständnis führt zur Verhaftung Nun also die Festnahme. Die Staatsanwaltschaft erklärt am Nachmittag in einem Interview, dass Jihad vorgeworfen wird, "die Tat der sechs Hauptangeklagten umfassend mit vorbereitet und geplant zu haben in Kenntnis des gesamten Tatplans." Außerdem sagt Pressesprecher Jürgen Schmidt: "Der dringende Tatverdacht gegen diesen Beschuldigten konnte im Zuge weiterer umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der SOKO Epaulette begründet werden. Nicht unmaßgeblich zur Begründung dieses dringenden Tatverdachts beigetragen hat dabei eine Aussage eines der Angeklagten vom 29. März 2022." Gemeint ist hiermit das Teilgeständnis eines der Angeklagten. Darin hatte dieser zugegeben, dass er in der Tatnacht in Berlin von der Polizei gestoppt worden sei. Er sei in einem Auto gemeinsam mit anderen Tatbeteiligten auf dem Weg nach Dresden gewesen - zum Einbruch. Die Polizisten hätten seine Personalien festgestellt und im Kofferraum Einbruchswerkzeug gesehen. Nach der Kontrolle habe der Geständige kalte Füße bekommen und sei angeblich aus dem Coup ausgestiegen. Wer noch im Wagen saß bzw. wer ihn für den Diebstahl angeworben habe, verriet der Teilgeständige nicht. Nur einen Namen nannte er in seiner Erklärung - den von Jihad. Der hätte den in Berlin gestoppten Wagen gefahren. Das Teilgeständnis war damit eine Steilvorlage für die Staatsanwaltschaft und ein Bärendienst für Jihad. Ob gegen Jihad R. Anklage erhoben werden kann, wird die Zukunft zeigen. Sollte es dazu kommen, wird der Prozess wieder vor einer Jugendkammer und losgelöst vom aktuellen Verfahren stattfinden. Der 22-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft. DNA-Spuren am Tatort von fast allen 6 Angeklagten Vor der Aufregung um die Verhaftung tritt an diesem Tag im Prozess ein Sachverständiger auf. Dr. Nixdorf leitet beim LKA Sachsen den Fachbereich DNA-Analytik. Er erzählt, dass von seiner Abteilung im Fall Grünes Gewölbe allein am Residenzschloss Dresden 1.000 DNA-Proben geprüft wurden. Die Erstellung seines Gutachtens habe elf Monate gedauert. Für den Fall relevant seien die Spuren, die seine Kollegen vor dem Einbruchsfenster und an der Schlossmauer gefunden haben. 122 Proben seien es dort insgesamt gewesen, zwölf davon waren verwertbar. Von den verwertbaren Spuren könne er fünf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vier der Angeklagten zuordnen. Die Übereinstimmungs-Wahrscheinlichkeit, so der Sachverständige, liege einmal bei eins zu einhundert Trilliarden, einmal bei eins zu einer Trilliarde und einmal bei eins zu zehn Trillionen. Bei solchen Wahrscheinlichkeiten spreche man davon, dass der Spurverursacher erwiesen sei. Damit steht fest, dass vier Angeklagte irgendwann im November die Schlossmauer vorm Einstiegsfenster berührt haben müssen. Wann genau das war, kann Nixdorf nicht sagen. Denn DNA-Spuren können im Freien bei trockenem und kühlem Wetter ein bis zwei Wochen überleben. Der Sachverständige führt weiter aus, dass es bei einer Mischspur sein könne, dass sie vom fünften Angeklagten stamme. Nur bei einem Angeklagten, dem sechsten jungen Mann, habe das LKA keine DNA-Übereinstimmung gefunden. Der Sachverständige Nixdorf tritt ruhig und überzeugend auf. Er beantwortet die Fragen der Rechtsanwälte unaufgeregt und mit großer Sachkenntnis. Er erklärt, wie die DNA-Spuren am Tatort abgenommen werden und wie die Auswertung im Labor erfolgt. Eine Information prägt sich uns besonders ein: Laut Nixdorf müssten zwei Menschen 17 Millionen Mal ein Kind zeugen, um zwei DNA-Gleiche zu zeugen. Spannende Details zur Vorgeschichte des Audi S6 Am Schluss des Verhandlungstages sagt noch eine Kriminalhauptkommissarin aus. Sie berichtet von den Ermittlungen der SOKO zum Verkauf eines der Tatfahrzeuge. Der Audi S6 gehörte zuletzt einem Magdeburger, der den Wagen stillgelegt hatte und zum Basteln und Schrauben benutzte. Nach zwei Jahren habe er sich entschieden, das Auto zu verkaufen und es auf einer Internetverkaufsseite und bei Facebook angeboten. Daraufhin habe sich bei ihm ein Autohändler gemeldet. Man habe sich auf eine Summe geeinigt und den Verkauf für einen Augusttag 2019 verabredet. Doch der angekündigte Mitarbeiter des Autohändlers ließ an dem Tag auf sich warten – mehr als vier Stunden. Der Besitzer des Audis habe seine Freundin gebeten, den Verkauf für ihn abzuwickeln, da er am nächsten Tag früh raus gemusst habe. Gegen 22:30 Uhr sei ein junger, sehr schlanker, südländisch aussehender Mann zu Fuß erschienen. Dieser habe kaum Deutsch sprechen können und das Auto bar bezahlt. Später wurden die Angaben jener Freundin des Autobesitzers zur Erstellung eines Phantombildes genutzt.

Dieser Prozesstag beginnt mit einem Nachtrag zur Verhaftung eines siebten Tatverdächtigen am 10. Mai 2022. Damals wurde zeitgleich die Berliner Wohnung des Festgenommen durchsucht, wo die Polizei sein Tablet sicherstellte. Auf dem befanden sich die kompletten Ermittlungsakten. Eigentlich unglaublich, denn darauf haben nur das Gericht, die Staatsanwälte, die Verteidiger und die Angeklagten Zugriff. Das brennende Beweisstück Doch auch der Mercedes, der als Taxi umgestaltet wurde und als Fluchtfahrzeug nach Berlin diente, ist heute Thema. Das Auto war mit einem gefakten Dresdner Nummernschild von der automatischen Kennzeichen-Erfassung (KESY) auf der A13 registriert worden. Ein Berliner Polizeioberkommissar erläutert als Zeuge, wie das Fahrzeug später in Berlin aufgefallen sei. Ohne Taxikennung und mit inzwischen falschem Berliner Kennzeichen war das Auto mit offener Seitenscheibe in einem Wohngebiet abgestellt worden. Das fiel einer Bewohnerin auf, die die Polizei informierte. Der Mercedes wurde drei Wochen nach der Tat zu einem Sicherstellungsgelände der Polizei in Berlin-Biesdorf gebracht. Immer wieder gehen dort aber Fahrzeuge in Flammen auf, weil offensichtlich Spuren vernichtet werden sollen. Auch der Mercedes wurde am 25. Dezember 2019 dort angezündet, nachdem das Navi herausgerissen worden war. Allerdings konnte er rechtzeitig gelöscht werden, sodass nur geringe Brandschäden entstanden. Glück für die Dresdner Ermittler, denn ein Rest Taxifolie am Fahrzeug führte die Berliner Beamten zum Dresdner Einbruchsfall. Nach dem vermeintlichen Fluchttaxi war zuvor überregional gefahndet worden. Spurensicherung: Vitrinensplitter im vermeintlichen Taxi Spannend sind dann auch die Schilderungen einer Dresdner Polizistin, wie der Mercedes nach Dresden gebracht wurde, um hier alle verbliebenen Spuren zu sichern. Es gab Fotos, auf denen das Auto komplett mit Folie umwickelt war, sogar die Räder waren einzeln eingepackt. In Dresden befasste sich dann die Kriminaltechnik eine Woche lang mit dem Fahrzeug. Dabei wurden weitere Taxiklebefolie-Reste gefunden und DNA-Spuren von drei Angeklagten gesichert. Außerdem fand man im Kofferraum blaue Lackteilchen vom Tatwerkzeug (Schneid- und Spreizgerät der Firma Lukas). Und nachdem das ganze Fahrzeug mit einem Mikrospurenstaubsauger ausgesaugt worden war, konnten von mehr als 100 winzigen Glassplittern neun dem Vitrinenglas im Historischen Grünen Gewölbe zugeordnet werden. Alles in allem eine wirklich eindrucksvolle Vorführung, was moderne Kriminaltechnik leisten kann.

Thema des Tages sind die Brände am Tattag. Die Täter hatten kurz vor dem Einbruch ins Grüne Gewölbe im Pegelhaus an der Elbe ein Feuer gelegt, damit die Straßenbeleuchtung rund um das Schloss ausfällt. Nach der Tat zündeten sie in einer Tiefgarage das Tatfahrzeug (einen Audi S6) an, um Spuren zu vernichten. Als Zeuge kommt Thomas Redmer, Brandsachverständiger vom LKA Sachsen. Mit Fotos erklärt er anschaulich, wie die Täter vorgegangen sind. Gezielte Feuer im Pegelhaus Im Pegelhaus neben der Augustusbrücke befinden sich Stromverteileranlagen von mehr als zehn Objekten - unter anderem auch zwei Schaltschränke der DREWAG für die Straßenbeleuchtung. Die Täter waren auch hier gut vorbereitet, denn sie hatten zielgerichtet nur unter diesen beiden DREWAG-Stromkästen einen Topf mit rund einem Liter Benzin angezündet. Außerdem war in einem Nebenraum auf einer Kabelbrücke als zweiter Brandherd ein weiterer benzingefüllter Topf stationiert. Um das Ganze zu beschleunigen, wurde zusätzlich von außen durch ein Lüftungsgitter Benzin direkt auf die Zuleitungskabel zum DREWAG-Schaltschrank geschüttet. Es ist sicher, dass die Täter bei einer ihrer Erkundungstouren vor dem Einbruch auch im Pegelhaus gewesen sein müssen, um so gezielt den Brand zu planen. Besonders schwere Brandstiftung in der Tiefgarage? Der Brand in der Tiefgarage lies die Experten sofort auf Brandstiftung schließen. Die fast völlige Zerstörung des dort abgestellten Audi A6 in kürzester Zeit kann nicht durch einen technischen Defekt erfolgen. Wenn im Innenraum rund fünf Liter Benzin verteilt werden, dann brennt ein Auto innerhalb von zehn Minuten komplett aus. Spannend sind die Ausführungen des Sachverständigen zur Gefährdungslage. Das ist wichtig für die Einschätzung, ob es sich um besonders schwere Brandstiftung handelt. Die von einer Zeugin beschriebenen Explosionsgeräusche haben seiner Meinung nach drei Ursachen: Platzen der Reifen, Zerstörung der Airbags, Gasdruckfedern der Heckklappe. Um wirkliche Explosionen handelte es sich dabei nicht. Aber er schätzt die Rauchentwicklung als extrem stark ein und sprach von großen Mengen an stark giftigen Rauchgasen, die freigesetzt wurden. Diese zogen dann durch die Entlüftungsschächte nach oben und über die zum Teil geöffneten Fenster in die Wohnungen. Noch am Tattag wurden in dem ausgebrannten Audi eine Pistole, ein Magazin, zwei Nageleisen, zwei Feuerlöscher, ein Akku-Pack und die Gitterstäbe vom Einbruchsfenster sichergestellt. Weitere Spuren hatte der Brand vernichtet.

Das Landgericht Dresden hat den Haftbefehl gegen den siebten Tatverdächtigen im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe wieder aufgehoben. Der Mann war während des Prozesses am 10. Mai verhaftet worden.

An diesem Tag geht es im Gericht ausschließlich um Geruchsspuren, die einige Angeklagte im Historischen Grünen Gewölbe und in der Nähe vom Dresdner Residenzschloss hinterlassen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft sieht die Gerüche bis zum heutigen Tag als Beweise an. Die Verteidiger kritisieren das vehement. Aufgespürt haben die angeblichen Geruchsspuren "Man-Trailer-" und "Differenzierungshunde". Das sind Polizeihunde, die dank einer speziellen Ausbildung den individuellen Geruch eines Menschen erschnüffeln können. Sie können bei der Suche nach Vermissten oder Verschütteten helfen. Angeblich können diese Hunde sogar im Nachhinein mit ihrer Nase feststellen, ob sich jemand an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Im Prozess erklärt zunächst eine Dresdner Polizistin, wie der Einsatz der Hunde im Fall Grünes Gewölbe organisiert wurde. Ihr Kollege führt anschließend aus, wie die Geruchsproben der Angeklagten gewonnen wurden. Dabei wurden sterile Mullkompressen über den nackten Oberkörper und die Achseln gewischt. Vier Angeklagte hätten das selber gemacht, zwei andere verweigerten dies. Bei diesen beiden Männern habe er darum das Prozedere selbst durchgeführt. Die so gewonnenen Geruchsproben seien anschließend in geruchsdichten Gläsern, die zusätzlich mit Alufolie umwickelt und in Tüten eingeschweißt waren, gelagert worden. Kascha und Tiger im Einsatz Im Anschluss sagen zwei Polizei-Hundeführer aus Schleswig-Holstein aus. Sie waren mit ihren Differenzierungshunden im März und Juli 2021 im und am Dresdner Schloss im Einsatz - jeweils kurz nacheinander. Dabei hielten sie ihren Hunden die Geruchsproben von allen sechs Angeklagten vor. Beide Hunde hätten unabhängig voneinander die Gerüche von jeweils den selben zwei Angeklagten gefunden - am Einstiegsfenster und an der Einbruchsvitrine. Die Aussagen der Polizisten werden durch Videos illustriert. Darauf sieht man, wie Hündin Kascha und Hund Tiger ihre Nase in die Probengläser stecken und danach auf dem Weg vom Pretiosensaal zum Juwelenzimmer nach dem vorgehaltenen Geruch suchen. Ob ihre Hunde einen Geruch finden, das könnten nur sie beurteilen, sagen die Hundeführer, denn sie hätten den Tieren kein generelles Anzeigeverhalten antrainiert. Stattdessen zeige jeder Hund anders und ganz individuell an, ob er einen Geruch erkannt hat. Tiger etwa erstarre bei einem Treffer. Tatsächlich sieht man bei den als erfolgreich eingeschätzten Suchen sehr eindeutig, wie der Rüde kurz einfriert und sein Herrchen demonstrativ anschaut.   Sachverständige demontieren Beweise Prof. Kai-Uwe Goss tritt danach als Sachverständiger auf. Er arbeitet am Leipziger Helmholtz-Institut für Umweltforschung. Dort untersucht er, wie sich organische Moleküle verhalten, wenn sie in die Umwelt gelangen. Menschengerüche basieren auf mindestens 20 unterschiedlichen organischen Molekülen. Die Zusammensetzung gibt jedem Menschen einen ganz eigenen, individuellen Geruch. Die Geruchsmoleküle sind nanomillimeterklein. Sie können sich auf anderen Partikeln, wie beispielsweise Hautschuppen, festsetzen. Wie lange Gerüche irgendwo bleiben, hängt von vielen Faktoren ab - unter anderem von Temperatur, Feuchtigkeit und der Einwirkzeit, aber auch davon, auf welchem Material das Molekül anhaftet. Goss ist sich sicher, Geruchsmoleküle sowie Hautschuppen mit Geruchsmolekülen sind nur wenige Stunden lang riechbar – auch für Hunde. Das hätten Praxistests gezeigt. Zwar gebe es nur wenige seriöse Studien dazu, aber die seien eindeutig. Goss erwähnt auch, dass die Bundesarbeitsgruppe für Personenspürhunde, in der Polizei und Zoll mitarbeiten, 2018 empfohlen habe, man solle nur mit Geruchsspuren arbeiten, die maximal 36 Stunden alt sind. Eine Suche mit Man-Trailern oder Differenzierungshunden mache aus seiner Sicht nach 24, spätestens aber nach 48 Stunden, keinen Sinn mehr. Im Fall Grünes Gewölbe seien die Hunde aber mehr als ein Jahr nach der Tat eingesetzt worden. Für Goss sind die Ergebnisse damit wertlos. Zu alte Fährten für das Gericht Auch die Sachverständige Dr. Esther Schalke sieht den Einsatz der Personenspürhunde im Fall Grünes Gewölbe sehr kritisch. Als Hundeführerin arbeitet sie seit Jahren für die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Die Tierärztin gilt als Expertin für Verhalten und Training von Diensthunden. Sie kritisiert beim Einsatz von Kascha, Tiger und den Man-Trailer-Hunden aus Sachsen, dass die Fährten viel zu alt waren. Außerdem verfügten die Hundeführer über Wissen, dass die Tiere habe beeinflussen können. Darüber hinaus sei das Anzeigeverhalten nicht eindeutig gewesen. Vom Gericht wird beschlossen, dass die sächsischen Hundeführer nicht mehr gehört werden, weil die Sachverständigen deren Aussagen nicht benötigen, um sich ein Urteil zu bilden. Schon jetzt lehnen Prof. Goss und Dr. Schalke die angeblich von den Hunden gefundenen Geruchsspuren als Beweismittel in diesem Fall ab. Das Gericht folgt diesen Empfehlungen.

Bei der Beweissuche nach dem Einbruch ins Grüne Gewölbe Dresden haben die sächsischen Ermittler auch Mantrailer-Hunde eingesetzt. Das Landgericht Dresden hat sich in Sachen Man-Trailer-Hunde und Beweise jetzt festgelegt.

Dieser Prozesstag findet leider ohne uns statt. Wir haben beide andere, wichtige Termine. Über das, was im Gericht passiert, können wir dieses Mal nur aus 2. Hand berichten und versuchen, es einzuordnen und zu interpretieren. "Lassen Sie unseren Mandanten frei" Verteidiger Andreas Boine fordert heute den Freispruch seines Mandanten Ahmed Remmo. Das deutete sich seit dem Prozessauftakt am 28. Januar an. Boine und seine Kollegin Lara Wolf hatten bereits in ihren Open Statements - eine Art Eröffnungsplädoyers - darauf hingewiesen, dass es ihrer Meinung nach keine gültigen objektiven Beweise gegen Ahmed Remmo gebe. Unter objektiven Beweisen versteht man Fingerabdrücke, Materialreste, Formspuren wie Ab- oder Eindrücke und DNA-Spuren. Boine kritisierte schon im Januar auf Schärfste, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen seinen Mandanten auf Geruchsspuren aufbaue. Geruchsspuren, die Personenspürhunde im und am Grünen Gewölbe erschnüffelt haben sollen - allerdings erst mehr als ein Jahr nach dem Einbruch. Der Anwalt warf der Polizei hierzu vor, Scheinbeweise erzeugt zu haben und - Zitat - "kriminalistische Esoterik" zu betreiben. Die Argumentation der Verteidiger wurde in der vergangenen Woche durch zwei Gutachter gestützt. Beide hatten zu dem Einsatz von Personenspürhunden im Fall Grünes Gewölbe ausgesagt, dass auch Hunde Menschengerüche nur maximal 48 Stunden nach deren Entstehen an einem Ort riechen können. Es sei schlichtweg unmöglich, dass sie im März 2021 am Tatort einen Geruch von Ahmed Remmo festgestellt haben. Laut Boine und Wolf sei damit das Beweisprogramm gegen den 24-Jährigen erschöpft, zumal auch die DNA-Spuren gegen ihn nicht eindeutig seien und er sich in der Tatnacht in einer Berliner Klinik aufgehalten haben soll. Über dieses angebliche Alibi hatten wir bereits am 12. April berichtet. Hätten Berliner Polizisten den Einbruch verhindern können? Im Gericht sagen heute auch Polizisten aus, die in der Tatnacht in Berlin ein Auto stoppten. Wie man inzwischen weiß, saßen in dem Golf drei Angeklagte aus dem Prozess rund um den Einbruch ins Grüne Gewölbe. Das Auto war der Zivilstreife wegen seiner ungewöhnlichen Fahrweise aufgefallen. Außerdem waren die vier Insassen nicht angeschnallt und verhielten sich verdächtig. Als die Beamten an einer roten Ampel neben dem Golf anhielten, seien sie von den Insassen als Polizisten erkannt worden. Daraufhin wurden die jungen Männer nervös und tuschelten miteinander. Die Zivilfahnder entschieden sich, eine Kontrolle durchzuführen. Dabei ergab die Abfrage der Personalien, dass alle vier Männer im Golf wegen Einbruchs aktenkundig waren. Nun sahen die Kontrolleure noch genauer hin und entdeckten im Kofferraum eine Plastiktüte. Der Golf-Fahrer wollte den Inhalt nicht zeigen, woraufhin die Beamten einen Sofort-Durchsuchungsbescheid erwirkten und in der Tüte Kleidung, zwei Bolzenschneider und ein Brecheisen fanden. Die Polizisten beauftragten daraufhin die Observation des Golfs. Was bei der Observation heraus kam und warum diese womöglich abgebrochen wurde, bleibt heute im Prozess offen. Fest steht aber: Nur fünf Stunden nach der Polizeikontrolle in Berlin brachen in Dresden bisher Unbekannte ins Historische Grüne Gewölbe ein und stahlen einen Teil des sächsischen Staatsschatzes. Die Staatsanwaltschaft versucht zu beweisen, dass es die verdächtigen Männer aus dem Berliner Golf und damit drei der Angeklagten waren.

Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden hat ein Verteidiger einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt. Zuvor gab es eine gutachterliche Einschätzung zum Spürhund-Einsatz.

Heute tritt erneut Dr. Ralf Nixdorf, Leiter der DNA-Analytik beim Landeskriminalamt Sachsen, als Sachverständiger auf. Dieses Mal geht es um die DNA-Spuren im Mercedes - dem falschen Taxi und Fluchtfahrzeug nach Berlin. Der Mann wirkt wieder sehr sachkundig und kompetent. Nixdorf erzählt, dass seine Abteilung den aus Berlin angelieferten Wagen vom Fachbereich Daktyloskopie übernommen habe - also von den Experten für Fingerabdrücke. Außerdem habe man in Dresden beschlossen, bei der Suche nach DNA-Spuren bei null anzufangen - auch wenn die Berliner Polizei bereits Untersuchungen am Mercedes angestellt habe. Es folgten in Sachsen zwei große und acht oder zehn kleine DNA-Abnahmen am Mercedes bzw. an Gegenständen, die man darin fand. Dabei hätten er und seine Mitarbeiter insgesamt 230 Proben gesichert. 30 davon enthielten verwertbares Zellmaterial. Zwei Angeklagte als Spurenverursacher überführt Im Mercedes fanden Nixdorf und sein Team DNA-Spuren, die auf vier Angeklagte hinweisen. Allerdings, so der Sachverständige, hätten diese Spuren nur bei zwei Angeklagten Beweiskraft. Die Polizisten konnten insgesamt vier DNA-Spuren - von einer Sitzfläche, von einem Gurtöffner, von einem Gurtschloss und von einem Kreppklebeband - eindeutig einem der angeklagten Zwillingsbrüder zuordnen: bei einer Spur mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 290 Trilliarden, bei einer anderen mit eins zu 5,6 Quadrillionen. Nixdorf sagt, dass man hier von "erwiesen" spreche. Einem anderen Angeklagten - Wissam Remmo - konnten zwei DNA-Spuren zugewiesen werden, wieder mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit. Bei zwei anderen DNA-Mischspuren könnte Wissam der Verursacher sein. Sechs unbekannte DNA-Spuren Daneben fanden die Experten DNA-Spuren von fünf inzwischen indentifizierten Verursachern. Das seien Personen, die nicht als Beschuldigte gelten. Außerdem gab es im Mercedes noch Spuren von sechs Unbekannten - Menschen also, deren Identität von der SOKO Epaulette nicht aufgeklärt werden konnte. Wann und wie die DNA in den Mercedes gelangte, kann Nixdorf nicht sagen. Da der Mercedes angeblich lange von der Familie Remmo genutzt wurde, kann das vor oder nach dem Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe passiert sein. Eine Observation, die keine war Nachmittags sagen vier Berliner Polizisten aus. Sie verfolgten am 24. November 2019 in der Hauptstadt einen verdächtigen Golf, nachdem dieser von Kollegen kontrolliert worden war. Wie man inzwischen weiß, saß in dem Golf zumindest einer der Angeklagten und befand sich auf dem Weg zum Einbruch. Der Wagen bzw. seine Insassen waren den Kollegen an einer roten Ampel aufgefallen. Nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle riefen die Beamten Zivilfahnder an und baten sie, den Wagen und die Leute darin im Auge zu behalten. Die vier Zivilfahnder folgten dem Golf mit zwei Fahrzeugen etwa eine halbe Stunde bis Mitternacht. Allerdings erinnert sich heute vor Gericht nur einer von ihnen relativ konkret an diese Aktion. Der 48-jährige Polizeikommissar möchte die Verfolgung nicht als richtige Observation bezeichnen. Dafür habe es keinen Auftrag gegeben. Es war eher die Bitte eines alarmierten Kollegen. Polizisten mit Erinnerungslücken Der Zeuge sagt aus, dass er sah, wie kurz nacheinander an zwei unterschiedlichen Stellen zwei Personen aus dem Golf ausgestiegen seien. Es seien jeweils Männer gewesen - einer von ihnen 1,75 bis 1,80 Meter groß, habe kurz geschnittenes Haar und einen Bart gehabt. Beide seien dunkel gekleidet und arabisch-stämmig gewesen. Für Letzteres habe der Polizist aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung einen Blick. Da der Wagen danach mit nur noch einem oder maximal zwei Insassen in Richtung der Adresse des Fahrzeughalters fuhr, habe man die "Beinahe-Observation" abgebrochen. Notizen über diese Beobachtung habe sich der Kommissar nicht gemacht. Die Verteidiger hinterfragen immer wieder, warum sich der Polizist ausgerechnet an diese eine, erstmal eher unspektakuläre Aktion so detailliert erinnern könne, vieles andere aber nicht mehr weiß. Der Zeuge kann zum Beispiel nicht sagen, wann ihn die Dresdner Ermittler angerufen haben und wie sie begründeten, dass er zu dem Vorgang aussagen solle. Der 48-Jährige kontert daraufhin, er sei eben so gestrickt - bestimmte Dinge, die er besonders interessant findet, präge er sich lange ein, anderes vergesse er schnell. Zivilfahnder widerrufen Aussage Ein weiterer Zivilfahnder gibt vor Gericht an, dass er sich gar nicht mehr an die Nacht erinnern könne. Die zwei anderen widerrufen im Prozess, was sie bei der Dresdner Polizei vor nur wenigen Wochen ausgesagt hatten. Dort hatten beide Beamte angegeben, dass sie während der Verfolgung des Golfs gesehen haben, wie drei Männer auf einmal aus dem Auto ausgestiegen seien. Sie hatten Personenbeschreibungen gemacht und darüber erzählt, dass einer von ihnen sogar ausgestiegen und den Männern gefolgt sei. Außerdem sagten sie bei der Polizeivernehmung, dass sie den Golf verloren haben. Heute nun erklären die beiden Zivilfahnder dem Gericht, sie hätten die "Pseudo-Observation" am 24. November mit einer ähnlichen Aktion verwechselt. Sie hätten täglich sehr viele Beobachtungen, speziell in dieser Gegend - auch oft mit arabisch-stämmigen Personen. Da könne man schon mal durcheinanderkommen. Außerdem beriefen sie sich darauf, dass sie sich nach zweieinhalb Jahren einfach nicht mehr sicher seien. Absprachen unter Polizisten? Die Verteidiger - speziell vom teilgeständigen Angeklagten, in dessen Aussage die Polizeikontrolle in Berlin eine wichtige Rolle spielt - bezweifeln, dass sich die drei Zivilfahnder nicht mehr erinnern können oder ihre Aussagen bei der Polizei durch eine Verwechslung zustande gekommen sind. Die Verteidiger arbeiten durch wiederholtes Nachhaken heraus, dass es nach den Polizeivernehmungen Absprachen zwischen den vier Berliner Polizisten gab. Die Anwälte äußern den Eindruck, dass sich hier "Zeugen zusammengehockt, Widersprüche festgestellt und diese jetzt abgeglichen haben." Nun versuche man, die sich widersprechenden Aussagen mit angeblichen Erinnerungslücken zu begründen oder zu negieren. Am Schluss geben die Verteidiger eine mündliche Erklärung ab, worin sie das Vorgehen der Dresdner Staatsanwaltschaft und Polizei kritisieren. Die Befragungen der vier Berliner Zivilfahnder hätten in der laufenden Hauptverhandlung im Gericht stattfinden müssen. Die Anwälte widersprechen den Aussagen von allen vier Polizisten.

Im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe in Dresden ging es am Freitag um die Auswertung von DNA-Spuren. Der Chef-Forensiker des Landeskriminalamtes Sachsen präsentierte seine Erkenntnisse.

Zu Beginn des Verhandlungstages wirft die Verteidigung der Staatsanwaltschaft vor, prozessordnungswidrig zu handeln. Der Grund dieses Mal: die Polizisten, welche am Vorabend der Tat vier Verdächtige in einem Golf in Berlin gestoppt und kontrolliert haben, sind außerhalb des Gerichtsverfahrens vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft weist den Vorwurf der Prozesswidrigkeit zurück. Es wird laut und fast aggressiv im Gerichtssaal. Schließlich gibt es von Seiten der Verteidigung vier neue Beweisanträge. Darin fordern die Anwälte unter anderem, dass die beiden Vernehmerinnen vom LKA Sachsen, die die vier Berliner Beamten befragten, als Zeuginnen geladen werden. Außerdem soll einer der Berliner Polizisten erneut im Gericht befragt werden. Das erste Mal war er am 1. Juli vor Gericht erschienen, worüber wir im Tagebuch ausführlich berichtet hatten.   Handyauswertung und ein überraschender Chat Insgesamt hat die SOKO Epaulette mehr als 100 Handys ausgewertet. Einer der Ermittler ist heute als Zeuge geladen. Er berichtet, dass die Polizei durch Funkzellenabfragen vier sogenannte Fake-Handys aufgespürt hat, die in der Tatnacht in Dresden eingeschaltet waren. Diese Handys gelten heute als die Täter-Handys. Sie können allerdings den Angeklagten oder anderen realen Personen nicht direkt zugeordnet werden. Denn es wurden fiktive oder gestohlene Identitäten benutzt, um die verwendeten SIM-Karten zu registrieren - sogenannte vorregistrierte SIM-Karten. Die vier Dresdner Fake-Handys gingen am 18. November 2019 erstmals in Betrieb. Genutzt wurden sie bis zum 25. November 2019 kurz nach 5 Uhr. Die Ermittler haben die einzelnen Nutzungszeiten mit den Bildern der Überwachungskameras am Dresdner Residenz-Schloss abgeglichen und Übereinstimmungen festgestellt. Immer dann, wenn die Handys in Betrieb waren, hatten einzelne Personen eine Hand am Ohr. Die eigentlichen Handys der Angeklagten, die man bei ihrer Festnahme sichergestellt hat, wurden hingegen nicht für Absprachen während der Tat oder bei der Vorbereitung benutzt. Zum Teil hatten sich die jungen Männer ihre iPhones erst 2020 zugelegt. Zwei Angeklagte aber nutzten bei der Verhaftung noch ihre alten Handys. Auf einem davon fand die Polizei eine interessante Medienrecherche. Demnach suchte der 26-Jährige am 25. November 2019 um 9:36 Uhr - also viereinhalb Stunden nach der Tat - nach dem Stichwort "Millionenraub in Dresden". Außerdem verschickte er mittags eine Nachricht an einen Kumpel und verlinkte darin die Berichterstattung über den Einbruch ins Grüne Gewölbe und kommentierte mit "krass". Das Geschäft mit vorregistrierten SIM-Karten Ein anderer Polizist erzählt später im Prozess wie die SOKO anhand der vier Fake-Handys und der darin verwendeten SIM-Karten auf einen Handy-Laden in Berlin-Neukölln stieß. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Täter ihre SIM-Karten dort gekauft haben. Seit 2017 gibt es eine Ausweispflicht bei der Registrierung von SIM-Karten. Erst nach Vorlage des Personalausweises dürfen die Karten aktiviert werden. Theoretisch. Denn die Vorschrift wird oft umgangen. Bei der Durchsuchung des Ladens in Berlin-Neukölln fand die SOKO 93 vorregistrierte SIM-Karten. Dafür werden zumeist Daten von unbeteiligten, nichts ahnenden Menschen gestohlen. Die Daten stammen von Ausweiskopien, die die Karten-Anbieter zum Teil aus dem Ausland bekommen - von Hotels oder Autoverleihern. Das Geschäft mit den anonymen SIM-Karten ist lukrativ. Je nach Größe kosten sie zwischen 10 und 25 Euro. Der Betreiber des Handy-Ladens auf der Hermannstraße hat zehn bis 15 solche Geschäfte in Berlin und inzwischen auch eins in Dresden. Laut Aussage des Polizisten soll er in normalen Monaten 20.000 vorregistrierte SIM-Karten umsetzen, in Spitzenmonaten sogar 50.000. Dresdner Polizeibeamte hatten versucht, in dem Berliner Laden vorregistrierte SIM-Karten zu kaufen. Vergeblich. Ein in diesem Zusammenhang vernommener arabischstämmiger Zeuge, der Kunde des Ladens ist, sagte dazu: "Sie als Milchgesicht bekommen da keine SIM-Karte." Die SIM-Karten liegen unter dem Ladentisch und gehen eben nur an bestimmte Leute. Dabei sind nicht alle Käufer kriminell. Manche nutzen die SIM-Karten auch, um billig im Netz zu surfen. Andere legen besonderen Wert auf Datenschutz. Neue Vitrinen für das Juwelenzimmer Holger Krause sagt als Leiter aller baulichen Maßnahmen am Residenzschloss im Auftrag der SIB (Sächsisches Immobilien- und Baumanagement) aus. Er macht Angaben über die Reparaturkosten und die Beseitigung der Schäden im und am Residenzschloss. Die Gesamtkosten für Baumaßnahmen am Einstiegsfenster, im Juwelenzimmer und an den Vitrinen belaufen sich bisher auf 315.921 Euro. Interessant dabei ist, dass nicht nur die zerstörte Vitrine nach neuesten technischen Standards erneuert wurde, sondern auch die drei anderen im Raum. Das war nötig, damit das künstlerisch-museale Gesamtbild des Juwelenzimmers wiederhergestellt werden konnte. Welches Glas diesmal verwendet wurde, sagt der SIB-Mann nicht, da das der Geheimhaltung unterliege. Kein Geheimnis ist aber, dass das Gitter vor dem Einbruchsfenster noch nicht endgültig ersetzt wurde. Schade, dass wir Journalisten im Gericht keine Fragen stellen dürfen, denn das hätte uns brennend interessiert, warum das Gitter zweieinhalb Jahre nach dem Einbruch noch immer ein Provisorium ist. Im brennenden Audi ging ein Schuss los Ein Kriminaloberkommissar vom LKA steht am Nachmittag als Sachverständiger Rede und Antwort. Er hat einen Revolver Taurus Modell 689, insgesamt zehn Patronenhülsen und einen Schalldämpfer untersucht. Diese Gegenstände wurden im ausgebrannten Audi aus der Tiefgarage gefunden. Der Sachverständige führt aus, dass ein Teil der Patronenhülsen und auch der Schalldämpfer nicht zu dem Revolver passen. Sie hätten für eine Browning Kaliber 7,65 oder eine andere Selbstladepistole mit diesem Kaliber genutzt werden können. Das spricht dafür, dass die Diebe womöglich nicht nur eine, sondern zwei Schusswaffen dabei hatten. Die wichtigste Information des Oberkommissars ist aus unserer Sicht, dass sich durch die große Hitze im angezündeten Fluchtfahrzeug eine Patrone im Lauf des Revolvers umsetzte. Es ist also ein Schuss abgegangen. Der Schuss verursachte im Fußraum des Audi eine Eindellung. Dort lag der Revolver nachdem er wahrscheinlich aus dem vom Feuer zerstörten Handschuhfach gefallen war. Wäre der Schuss in eine andere Richtung abgegangen, hätte laut Sachverständigem die Energie ausgereicht, dass die Kugel aus dem Auto austritt und mehrere hundert Meter weit fliegt.

Für einen der Angeklagten ist das heute ein besonders wichtiger Prozesstag. Ahmed Remmo behauptet seit April über seine Anwälte, dass er in der Tatnacht in Berlin und nicht beim Einbruch in Dresden war. Der 24-Jährige will sich demnach am 25. November 2019 morgens in der Notaufnahme einer Klinik aufgehalten haben. Seine Krankenkassenkarte sei dort um 0:40 Uhr eingelesen und zwei Stunden später ein Arztbrief ausgedruckt worden. Laut Anklageschrift brachen die Täter aber schon gegen 1:34 Uhr mit zwei Autos in Berlin auf, um nach Dresden zu fahren. Gegen 3:41 Uhr trafen sie dort ein. Stimmt Ahmeds Alibi, kann er nicht dabei gewesen sein. Das wird heute von der Kammer geprüft. Dafür wird als erstes ein Mitglied der SOKO Epaulette befragt. Der Polizeihauptkommissar hat Chatverläufe auf Ahmeds Handy und auf dem Handy von dessen ehemaliger Freundin überprüft. Die Auswertung des Telefons der 31-Jährigen war sehr ergiebig. Dabei ist ein kompletter Sonderband in den Prozessakten entstanden. Außerdem hat der Polizist im Vivantes Klinikum Neukölln und bei Ahmeds Krankenkasse recherchiert. Die Ermittlungen bestätigen an und für sich die Angaben des Angeklagten. Der Polizist hat sogar ein Foto gefunden, dass Ahmed Remmo in der Notaufnahme von sich aufgenommen hat - um 00:42 Uhr. Das Selfie hat der junge Mann an seine Freundin verschickt. Allerdings kann sich in der Klinik niemand an den Angeklagten erinnern. Es ist also nicht hundertprozentig klar, wie lange Ahmed Remmo tatsächlich in der Tatnacht dort gewesen ist. Den Arztbrief könnte rein theoretisch auch jemand anderes abgeholt haben.    Ein ganzer Sonderband mit Chat-Nachrichten Der Hauptkommissar erzählt außerdem ausführlich über die Auswertung des Handys von der Ex-Partnerin des Angeklagten. Die junge Frau hat exzessiv Botschaften in die Welt geschickt – an Ahmed Remmo, andere Mitglieder der Großfamilie, aber auch an Freundinnen. Glaubt man den Chat-Verläufen, war Ahmed Remmo in der Tatnacht nachdem er in der Klinik war, noch bei ihr. Das Paar hatte sich gestritten, was häufig vorkam, und darum verlangte die Freundin, dass Ahmed den Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung in den Briefkasten werfen soll. Das dokumentierte der junge Mann mit einem Foto vom Briefkasten um 3.30 Uhr. Auf dem Handy fanden sich aber auch belastende Äußerungen. So hat Ahmed Remmo in einem späteren Dialog von seiner Freundin verlangt, dass sie Nachrichten vernichten und ihm das auch beweisen solle. Zitat: "Schick mir einen Screen, wie du diesen Verlauf komplett gelöscht hast." Die junge Frau wiederum formulierte an anderer Stelle sinngemäß: "Du hast mir doch selbst gesagt, dass Du bei den Juwelen dabei warst." Einmal drohte sie: "Ich gehe zur Polizei. Ich erzähle alles mit den Juwelen und den Schlägen, einfach alles." Belastendes Material Und auch sich selbst hat die 31-Jährige mit ihren Handybotschaften belastet. An ihren damaligen Partner Ahmed Remmo etwa schrieb sie: "M. geht es gut. Er ist immer noch bei mir und ich kümmere mich um ihn. […] Die werden nie darauf kommen, dass er bei mir ist." Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass hiermit einer der Angeklagten gemeint war. Dieser war zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht und versteckte sich vor der Polizei. Gegen die Ex-Partnerin Ahmeds wird darum ermittelt. Die Ex-Freundin stützt das Alibi Nach dem Polizisten tritt die ehemalige Freundin Ahmed Remmos in den Zeugenstand. Sie wirkt aufgewühlt, mitunter den Tränen nahe. Sie scheint offenbar noch immer sehr an ihrem Ex-Partner zu hängen, beschreibt die mehr als zwei Jahre Beziehung mit ihm, als die schönste Zeit ihres Lebens. Es wird aber auch deutlich, dass das Zusammenleben der beiden alles andere als unkompliziert war. Es sei eine On-Off-Beziehung gewesen – an einem Tag stritt man sich massiv, am nächsten unterzeichnete man den Mietvertrag für eine gemeinsame Wohnung. Mit ihrer Aussage untermauert die Ex-Partnerin das Alibi von Ahmed Remmo. Nachdem dieser in der Tatnacht den Schlüssel in den Briefkasten geworfen habe, sei sie um 3.30 Uhr aus ihrer Wohnung nach unten gelaufen. Sie habe ihren Freund unbedingt sehen und sprechen wollen. Dieser wollte sich aber nicht mit ihr unterhalten und sei einfach weggegangen. Später hätte man nur noch einmal und eher flüchtig über die Tatnacht geredet. Die Zeugin erklärt, dass sie dazu nicht nachgefragt habe, weil sie ja wusste, dass Ahmed nicht beim Einbruch dabei gewesen sein konnte, da er ja bei ihr war. Eine Zeugin, die es scheinbar mit der Wahrheit nicht so genau nimmt Zu den belastenden Chat-Nachrichten erklärt die junge Frau, dass sie in der Zeit "psychisch am Ende" gewesen sei. Wenn sie sich über Ahmed ärgerte, habe sie "viel Müll gelabert". Zitat: "Ich war eifersüchtig […] Wenn er bei anderen Frauen war, habe ich unüberlegte Sachen gesagt. Ich wollte ihm dann schaden." An andere Nachrichten - wie die zum Verstecken des von der Polizei gesuchten Verdächtigen - könne sie sich nicht mehr erinnern. Die Staatsanwaltschaft versucht in Nachfragen an den Ermittler und die Ex-Partnerin die Glaubwürdigkeit der 31-Jährigen in Zweifel zu ziehen. Dabei kommt heraus, dass die Zeugin in der Vergangenheit schon zwei Mal der Polizei gegenüber gelogen hat bzw. andere dazu bringen wollte. Einmal hatte sie in einer Vernehmung bei der SOKO Epaulette behauptet, noch nie in Dresden gewesen zu sein und die Stadt nicht zu kennen. Das entpuppte sich später durch Fotos von einer Polizeikontrolle auf der Stauffenberg als falsch. Und nach einem Unfall in Berlin, in den die junge Frau verwickelt war, hatte sie bei Freunden und Bekannten nach Zeugen gesucht, die ihre Version vom Crash bestätigen würden, obwohl sie gar nicht dabei gewesen sind. Verteidiger bekräftigen Forderung nach Freispruch Die Verteidiger von Ahmed Remmo erinnern am Ende dieses Prozesstages daran, dass sie die Abtrennung des Verfahrens gegen ihren Mandanten vom Hauptverfahren gefordert haben. Bisher habe sich die Staatsanwaltschaft dazu nicht geäußert. Das müsse nun zeitnah erfolgen, denn Ahmed Remmos Alibi habe sich erhärtet und ansonsten gebe es keine objektiven Beweise gegen ihn. Die Geruchsspuren, die so genannte Man-Trailer-Hunde von ihm in der Nähe des Dresdner Residenzschlosses erschnüffelt haben sollen, sind in Sachverständigengutachten als Beweise abgelehnt worden. Und DNA- oder andere Spuren am Tatort fand man von ihm scheinbar nicht. Wird es zu einer eher aufwendigen Abtrennung kommen oder nicht? Bei der Entscheidung darüber wird das Gericht wahrscheinlich auch berücksichtigen, dass der 24-jährige Angeklagte derzeit wegen des Gold-Münzen-Diebstahls in Berlin eine Haftstrafe verbüßt. Er käme zeitnah also sowieso nicht auf freien Fuß. Allerdings wird sich der Grüne-Gewölbe-Prozess wohl mindestens 2 Monate länger hinziehen, als ursprünglich geplant. Der Richter verkündet heute, dass man sieben zusätzliche Verhandlungstage angesetzt hat – den letzten für den 20. Dezember. Ob Ahmed Remmo kurz vor Weihnachten noch in Dresden hinter Gitter sitzen wird, bleibt abzuwarten.

Wieder mal ein Prozesstag mit vielen neuen Erkenntnissen und überraschenden Wendungen. Am Vormittag geht es um den versuchten Raubüberfall auf eine Bankfiliale in Berlin. Am 4. November 2019 hatte drei Männer versucht in die Filiale einzudringen. Wir fragten uns im Vorfeld, was dieser Überfall mit dem Einbruch ins Grüne Gewölbe zu tun hat. Im Prozess wird das schnell klar: Berliner Polizisten berichten, dass die Räuber in der Hauptstadt ganz ähnlich wie die Diebe in Dresden vorgegangen waren. Auch an der Bankfiliale wurden wie in Dresden im Vorfeld der Tat Gitterstäbe durchschnitten und mit farblich passendem Klebeband befestigt und getarnt. Und dann der Knüller: An einem der herausgetrennten Gitterstäbe wurde DNA gefunden. DNA von einem der Angeklagten im Grüne-Gewölbe-Prozess. Es handelt sich um einen der Zwillingsbrüder. Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklageschrift vor, mit einem zweiten Mann direkt ins Grüne Gewölbe eingedrungen zu sein, die Vitrinen zerstört und die Schmuckstücke gestohlen zu haben. Oberstaatsanwalt Matthias Allmang informiert am Rande des Prozesses, dass man nun überlege, den versuchten Raubüberfall auf die Bankfiliale in Berlin als Nachtragsklage in den Dresdner Prozess zu integrieren. Bedeutung für den Grüne-Gewölbe-Prozess Der versuchte Raubüberfall in Berlin könnte der Staatsanwaltschaft extrem nützen. Zum einen, um die womöglich zwielichtige Vorgeschichte des Remmo-Zwillings und seine Persönlichkeit zu erhellen. Darüber hinaus stützt die Vorgängertat aber auch den Vorwurf, dass die Dresdner Diebe als Bande agierten. Der Bundesgerichtshof hat zum schweren Bandendiebstahl festgelegt: "Eine Bande setzt in den Fällen der §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244a StGB den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Mehrzahl selbständiger Diebstähle verbunden haben. Erforderlich ist eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung dieser Straftaten zusammenzutun." Außerdem heißt es: "Liegen diese Voraussetzungen vor und ist die in Rede stehende Tat Ausfluss der Bandenabrede, genügt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, dass der betreffende Täter 'als Mitglied einer Bande' die Tat 'unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds' ausgeführt hat. Eine konkrete Einbindung auch des dritten Bandenmitglieds in die Tatbegehung ist hingegen nicht erforderlich." Wenn es den Dresdner Staatsanwälten gelingt, beim Einbruch ins Grüne Gewölbe das bandenmäßige Vorgehen der Täter zu beweisen, kann das Gericht am Ende aus einem wesentlich höheren Strafrahmen schöpfen. Eine Verurteilung bis zu zehn Jahre ist dann möglich. Ein Angeklagter äußert sich unerwartet zur Sache Völlig überraschend äußert sich heute einer der angeklagten Zwillingsbrüder zu seiner Person und zur Sache. Der 23-Jährige gibt eine mehrseitige Erklärung ab. Er wirkt aufgeregt, liest sehr schnell und nuschelig. Teilweise ist darum schwer zu verstehen, was er vorbringt. Die Hauptaussage des jungen Mannes aber wird klar - er behauptet, beim Einbruch ins Grüne Gewölbe nicht dabei gewesen zu sein. Weiter versucht er zu erklären, wie seine DNA in eines der Fluchtfahrzeuge kam. Er sei vor der Tat immer mal in dem Mercedes mitgefahren. Der Wagen sei längere Zeit in der Nutzung der Remmo-Familie gewesen. Außerdem geht der Angeklagte in seinem Statement darauf ein, warum er am Tatabend mit drei der Angeklagten in einem Golf in Berlin saß. Dieser Golf war von der Polizei kontrolliert und die Personalien von allen Insassen festgestellt worden. Der 23-Jährige meint, er sei mit einem der Männer im Golf verabredet gewesen. Man hätte sich damals oft getroffen und wollte an diesem Abend gemeinsam essen gehen. Der Angeklagte gibt in seiner Erklärung auch an, dass er nach der Polizeikontrolle aus dem Auto ausgestiegen und mit dem Taxi nach Hause gefahren sei. Weiter sagt er, dass er von November 2020 bis Mai 2021 vor der Polizei und seiner Festnahme geflüchtet sei, weil er schon einmal unschuldig in der JVA gesessen habe. Damals wegen des Diebstahls der Goldmünze in Berlin. Er habe befürchtet, dass das wieder passiert. Danach geht der junge Mann in seiner Erklärung auf Zeugenaussagen ein, die für diesen Freitag geplant sind. An diesem Tag sind zwei Mitgefangene von ihm geladen. Sie werden zu belastenden Äußerungen, die der Angeklagte gemacht haben soll, befragt. Der 23-Jährige bemüht sich, diese Zeugenaussagen im Vorfeld zu entkräften. Was seine Mitgefangenen behaupten, sei alles nicht wahr. Er beteuert, dass er beim Diebstahl ins Grüne Gewölbe nicht mitgemacht habe und das erste Mal in Dresden gewesen sei, als er hier dem Haftrichter vorgeführt wurde. Wissam Remmo stahl höchstwahrscheinlich Rettungsgeräte in Erlangen Am Nachmittag sagen drei Polizisten aus Bayern aus. Sie hatten zum Einbruch beim Werkzeughersteller Lukas in Erlangen ermittelt. Im Dezember 2018 waren dort sieben gebrauchte Hydraulikgeräte gestohlen worden. Es handelte sich um Vorführgeräte, deren Wert vom Amtsgericht Erlangen auf 21.000 Euro festgelegt wurde. Solche Akku betriebenen Werkzeuge werden von Rettungskräften benutzt, um Menschen aus Unfallautos heraus zu schneiden oder Eingeklemmte zu befreien. Auf dem freien Markt kaufen kann man diese Geräte nicht. In den vergangenen Jahren wurden solche gestohlenen Werkzeuge immer häufiger von Kriminellen genutzt, um Geldtransporter und Geldautomaten aufzubrechen oder in Häuser einzudringen. Auch beim Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe sollen ein hydraulisches Schneid- und ein Spreizgerät eingesetzt worden sein. An dem Fenster, durch das der oder die Diebe 2018 in Erlangen einbrachen, fand die Spurensicherung eine DNA-Spur von Wissam Remmo. Das Amtsgericht Erlangen hatte den jungen Mann daraufhin wegen des Diebstahls der Rettungsgeräte zu zweieinhalb Jahren verurteilt. Das übergeordnete Gericht hatte das Verfahren dann allerdings ohne Verhängung einer Strafe eingestellt. Grund dafür: der 25-Jährige saß zeitgleich wegen des Diebstahls der 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum auf der Anklagebank und in diesem Verfahren war eine höhere Haftstrafe zu erwarten. Tatsächlich wurde Wissam Remmo im März 2020 in Berlin rechtskräftig verurteilt: zu viereinhalb Jahren. DNA-Spur führt zu Angeklagtem Nun steht Wissam Remmo mit fünf seiner Verwandten in Dresden wieder vor dem Kadi. Im Landgericht Dresden versucht sein Anwalt heute den Gutachter, der zur Erlanger DNA-Spur aussagt, durch hartnäckiges und scharfes Nachfragen aus dem Konzept zu bringen. Der Anwalt bezweifelt sogar die Kompetenz des Wissenschaftlers. Doch Dr. Christian Winkler vom Institut für Blutgruppenforschung aus Köln hält an seiner Einschätzung fest: "Die Spur lässt sich ohne vernünftigen Zweifel Wissam Remmo zuordnen." Außerdem betont er, dass es für ihn eher auszuschließen sei, dass die DNA durch indirekte Übertragung an den Tatort gelangt ist. Stattdessen sei es für ihn wahrscheinlicher, dass es eine Primärspur ist. Interessant ist für uns in diesem Zusammenhang auch, dass es beim Gerätehersteller in Erlangen nach dem ersten Einbruch zwei weitere gab. Hier hatte sich offenbar für interessierte Kreise eine leicht zugängliche Quelle für Einbruchswerkzeug aufgetan.

Zwei Angeklagte, die im Prozess um den Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe auf der Anklagebank sitzen, sollen DNA-Spuren in den Jahren 2018 und 2019 an zwei Tatorten hinterlassen haben. Was sagen die Angeschuldigten dazu?

Das Grüne Gewölbe in Dresden gilt als Hort für sagenhafte Schätze. Doch im November 2019 werden Juwelen aus dem eigentlich gut gesicherten Museum gestohlen. Wie konnte das passieren? Eine Chronologie der Ereignisse.

Das Journalisten-Team bei MDR SACHSEN Die Journalistinnen Ina Klempnow und Heike Römer-Menschel verfolgen für MDR SACHSEN den Prozess um den Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe. In den vergangenen zwei Jahren haben sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Adina Rieckmann mehrere Dokumentationen für ARD und MDR über den Diebstahl von kulturhistorisch unschätzbar wertvollen Juwelen aus dem 18. Jahrhundert produziert. Sie sprachen mit verschiedensten Experten: vom Edelsteinschleifer über die ehemalige Chefrestauratorin des Grünen Gewölbes bis hin zu einem Kunstdieb. Mit diesem Hintergrundwissen berichten sie über die Prozesstage und ihre persönlichen Eindrücke.

Der Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden machte Schlagzeilen: Diebe brachen im November 2019 in das Museum ein und machten millionenschwere Beute. Noch immer ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft.

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 01. Juli 2022 | 19:00 Uhr

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